Betreff
Bebauungsplan Nr. 138 "Großenkneten - Am Schoolpad" - Antrag der SPD-Fraktion auf Festsetzungen zum Ausschluss von fossilen Brennstoffen und Verbot von Schotter- und Steingärten
Vorlage
BV/0133/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Sach- und Rechtslage:

 

Die SPD-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 15.01.2022, in den im Verfahren befindenden Bebauungsplan Nr. 138 „Großenkneten - Am Schoolpad“ die Festsetzung über den Ausschluss fossiler Brennstoffe für Heizzwecke aufzunehmen Des Weiteren soll ein Verbot von Schotter- und Steingärten textlich festgesetzt werden. Darüber hinaus sollen diese Festsetzungen in die Verkaufsbedingungen für die Baugrundstücke mit aufgenommen werden.

 

Der Antrag ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0133/2021- 2026 beigefügt.

 

Zur Begründung im Einzelnen wird auf den Antrag verwiesen.

 

Nach § 9 Abs. 1 Nr. 23a BauGB können Kommunen in einem Bebauungsplan ein Verbot fossiler Brennstoffe grundsätzlich für Neubaugebiete aus Gründen des Klimaschutzes festsetzen. Die städtebauliche Festsetzung muss gerechtfertigt sein und die hervorgerufenen Eingriffe in das Grundrecht der Eigentumsfreiheit und damit in die Baufreiheit müssen verhältnismäßig sein.

 

Den städtebaulichen Belangen der Nutzung erneuerbarer Energien ist bei der städtebaulichen Konzeption der Bauleitplanung besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Der Ausschluss der fossilen Brennstoffe dient der nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung sowie dem Klimaschutz. Der Ausschluss ist für das Plangebiet zumutbar. Mit der Schaffung von neuen Bebauungsmöglichkeiten kann ein Beitrag zum kommunalen Klimaschutz durch den Ausschluss von Treibhausgasen oder zumindest weitestgehende Vermeidung, geleistet werden.

 

Der Klimaschutz ist unstreitig eine zentrale Aufgabe. Es zeigt sich, dass die Umstellung auf klimaneutrale Energieerzeugung keinen Aufschub duldet. Der Konflikt mit Russland macht einen Umstieg auf erneuerbare Energien noch dringender.

 

Bereits heute verpflichtet das Gebäudeenergiegesetz den Bauherrn, erneuerbare Energien zu verwenden bzw. den Energieaufwand zu minimieren. So darf ein gewisser Jahresprimärenergiebedarf nicht überschritten werden. Es müssen mindestens 15 % des Energiebedarfs dadurch gedeckt werden. Nach dem Niedersächsischen Klimagesetz soll der Energiebedarf bis 2040 komplett aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Es ist Wille der Bundesregierung, dass ab dem Jahr 2024 keine neuen Gasheizungen mehr eingebaut werden dürfen.

 

Ab dem Jahr 2023 soll die staatliche Gebäudeförderung neu ausgerichtet werden. Es soll ein neues Programm „Klimafreundliches Bauen“ aufgelegt werden. Damit können durch die Bauleitplanung ausgelöste Baumehrkosten teilweise gedeckt werden.

 

Nach allem ist der Bürgermeister der Auffassung, dass dem Antrag der SPD-Fraktion gefolgt werden sollte, da sich mit einem Verbot fossiler Brennstoffe in dem Neubaugebiet eine gute Möglichkeit bietet, die Ausweisung weitgehend klimaneutral zu gestalten.

 

Zu der Anlegung von Schotter- und Steingärten ist anzumerken, dass dies planungsrechtlich zu einer Versiegelung führt. Mit der festgesetzten Grundflächenzahl wird der zulässige Versiegelungsgrad eines Baugrundstücks bestimmt. Nichtsdestotrotz kann ein Verbot im Bebauungsplan aufgenommen werden.

 

Der Bürgermeister schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

 

In dem Bebauungsplan Nr. 138 „Großenkneten-Am Schoolpad“ wird gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 23a BauGB festgesetzt, dass fossile Brennstoffe nicht verwendet werden dürfen.

 

Außerdem ist ein Verbot zur Anlegung von Schotter- und Steingärten festzusetzen.

 

Ferner sollen entsprechende Regelungen in die Verkaufsbedingungen für die Baugrundstücke aufgenommen werden.

 


Beschlussempfehlung:

 

In dem Bebauungsplan Nr. 138 „Großenkneten - Am Schoolpad“ wird gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 23a Baugesetzbuch (BauGB) festgesetzt, dass fossile Brennstoffe nicht verwendet werden dürfen.

 

Außerdem ist ein Verbot zur Anlegung von Schotter- und Steingärten festzusetzen.

 

Ferner sollen entsprechende Regelungen in die Verkaufsbedingungen für die Baugrundstücke aufgenommen werden.