Sach- und Rechtslage:
Die SPD-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 15.01.2022, in den im
Verfahren befindenden Bebauungsplan Nr. 138 „Großenkneten - Am Schoolpad“ die
Festsetzung über den Ausschluss fossiler Brennstoffe für Heizzwecke aufzunehmen
Des Weiteren soll ein Verbot von Schotter- und Steingärten textlich festgesetzt
werden. Darüber hinaus sollen diese Festsetzungen in die Verkaufsbedingungen
für die Baugrundstücke mit aufgenommen werden.
Der Antrag ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0133/2021- 2026 beigefügt.
Zur Begründung im Einzelnen wird auf den Antrag verwiesen.
Nach § 9 Abs. 1 Nr. 23a BauGB können Kommunen in einem Bebauungsplan
ein Verbot fossiler Brennstoffe grundsätzlich für Neubaugebiete aus Gründen des
Klimaschutzes festsetzen. Die städtebauliche Festsetzung muss gerechtfertigt
sein und die hervorgerufenen Eingriffe in das Grundrecht der Eigentumsfreiheit
und damit in die Baufreiheit müssen verhältnismäßig sein.
Den städtebaulichen Belangen der Nutzung erneuerbarer Energien ist bei
der städtebaulichen Konzeption der Bauleitplanung besondere Aufmerksamkeit zu
widmen. Der Ausschluss der fossilen Brennstoffe dient der nachhaltigen
städtebaulichen Entwicklung sowie dem Klimaschutz. Der Ausschluss ist für das
Plangebiet zumutbar. Mit der Schaffung von neuen Bebauungsmöglichkeiten kann
ein Beitrag zum kommunalen Klimaschutz durch den Ausschluss von Treibhausgasen
oder zumindest weitestgehende Vermeidung, geleistet werden.
Der Klimaschutz ist unstreitig eine zentrale Aufgabe. Es zeigt sich, dass
die Umstellung auf klimaneutrale Energieerzeugung keinen Aufschub duldet. Der
Konflikt mit Russland macht einen Umstieg auf erneuerbare Energien noch
dringender.
Bereits heute verpflichtet das Gebäudeenergiegesetz den Bauherrn,
erneuerbare Energien zu verwenden bzw. den Energieaufwand zu minimieren. So
darf ein gewisser Jahresprimärenergiebedarf nicht überschritten werden. Es
müssen mindestens 15 % des Energiebedarfs dadurch gedeckt werden. Nach dem
Niedersächsischen Klimagesetz soll der Energiebedarf bis 2040 komplett aus
erneuerbaren Energien gedeckt werden. Es ist Wille der Bundesregierung, dass ab
dem Jahr 2024 keine neuen Gasheizungen mehr eingebaut werden dürfen.
Ab dem Jahr 2023 soll die staatliche Gebäudeförderung neu ausgerichtet
werden. Es soll ein neues Programm „Klimafreundliches Bauen“ aufgelegt werden.
Damit können durch die Bauleitplanung ausgelöste Baumehrkosten teilweise
gedeckt werden.
Nach allem ist der Bürgermeister der Auffassung, dass dem Antrag der
SPD-Fraktion gefolgt werden sollte, da sich mit einem Verbot fossiler
Brennstoffe in dem Neubaugebiet eine gute Möglichkeit bietet, die Ausweisung
weitgehend klimaneutral zu gestalten.
Zu der Anlegung von Schotter- und Steingärten ist anzumerken, dass dies
planungsrechtlich zu einer Versiegelung führt. Mit der festgesetzten
Grundflächenzahl wird der zulässige Versiegelungsgrad eines Baugrundstücks
bestimmt. Nichtsdestotrotz kann ein Verbot im Bebauungsplan aufgenommen werden.
Der Bürgermeister schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
In dem Bebauungsplan Nr. 138 „Großenkneten-Am Schoolpad“ wird gemäß § 9
Abs. 1 Nr. 23a BauGB festgesetzt, dass fossile Brennstoffe nicht verwendet
werden dürfen.
Außerdem ist ein Verbot zur Anlegung von Schotter- und Steingärten
festzusetzen.
Ferner sollen entsprechende Regelungen in die Verkaufsbedingungen für die Baugrundstücke aufgenommen werden.
Beschlussempfehlung:
In dem Bebauungsplan Nr. 138
„Großenkneten - Am Schoolpad“ wird gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 23a Baugesetzbuch
(BauGB) festgesetzt, dass fossile Brennstoffe nicht verwendet werden dürfen.
Außerdem ist ein Verbot zur
Anlegung von Schotter- und Steingärten festzusetzen.
Ferner sollen entsprechende Regelungen in die Verkaufsbedingungen für die Baugrundstücke aufgenommen werden.