Sach- und Rechtslage:
Die 6-jährige Amtszeit des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Sage,
Hauptbrandmeister Maik Poppe, endet am 30.09.2022. Herr Poppe hat erklärt,
nicht erneut für dieses Amt zur Verfügung zu stehen.
In der Jahreshauptversammlung der Ortsfeuerwehr Sage am 06.05.2022
wurde Oberlöschmeister Christian Runge einstimmig als neuer Ortsbrandmeister
vorgeschlagen (§ 20 Abs. 6 Niedersächsisches Brandschutzgesetz – NBrandSchG).
Die persönlichen Voraussetzungen für diese Ernennung liegen vor. Weitere
Voraussetzung für die Ernennung sind die Zugführerlehrgänge I und II. Diese
Lehrgänge konnten coronabedingt bisher nicht von Herrn Runge absolviert werden.
Sofern bis spätestens 01.10.2022 diese Lehrgänge absolviert wurden, kann mit
Wirkung zum 01.10.2022 die Ernennung zum Ortsbrandmeister erfolgen.
Alternativ wäre zunächst eine kommissarische Berufung durchzuführen.
Der Kreisbrandmeister wurde gem. § 20 Absatz 4 NBrandSchG zur
beabsichtigten Ernennung bzw. kommissarischen Berufung angehört. Er hat keine
Bedenken geäußert.
Der Bürgermeister
schlägt vor, gem. § 20 Abs. 4 NBrandSchG den Oberlöschmeister Christian Runge
unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer einer Amtszeit von 6
Jahren mit Wirkung zum 01.10.2022 zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Sage
zu ernennen oder – sofern die gesetzliche Voraussetzung mit dem Absolvieren der
Zugführerlehrgänge I und II noch nicht erfüllt sind – die Berufung zunächst
kommissarisch vorzunehmen.
Beschlussempfehlung:
Oberlöschmeister Christian
Runge wird unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von 6
Jahren mit Wirkung zum 01.10.2022 zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Sage
ernannt, sofern bis zum Ernennungszeitpunkt die rechtlichen Voraussetzungen
vorliegen.
Alternativ erfolgt
zunächst eine kommissarische Berufung.