Sach- und Rechtslage:
Der Rat hat beschlossen, den investiven gemeindlichen Straßenbau auf der Grundlage einer fachlich aufgestellten Prioritätenliste auszuführen.
Nach der Prioritätenliste wurden die Ränge 13 bis 15 näher betrachtet. Nach Schätzung der voraussichtlichen Kosten können mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von 300.000,00 € die Maßnahmen Nr. 13 und 15 im Haushaltsjahr 2022 umgesetzt werden.
Die Gesamtkosten der Straßenbaumaßnahmen incl. Honorar werden mit 240.000,00 € angenommen.
Die Lagepläne sind der Beschlussvorlage Nr. BV/0163/2021-2026 beigefügt.
Der Bürgermeister empfiehlt, folgenden Beschluss zu fassen:
Im Haushaltsjahr 2022 werden folgende Straßen instandgesetzt:
1. Rang 13 der Prioritätenliste:
„Gartenweg“ in Großenkneten auf einer Länge von 130 m
2. Rang 15 der Prioritätenliste:
„Visbeker Straße
28 – 32“ in Ahlhorn auf einer Länge von 130 m
Beschlussempfehlung:
Im Haushaltsjahr 2022
werden folgende Straßen instandgesetzt:
1. Rang 13 der
Prioritätenliste:
„Gartenweg“ in Großenkneten auf einer Länge
von 130 m
2. Rang 15 der
Prioritätenliste:
„Visbeker Straße 28 – 32“ in Ahlhorn auf
einer Länge von 130 m