Sach- und Rechtslage:
In den Sitzungen des Infrastrukturausschusses am
29.10.2019 und Verwaltungsausschusses am 21.11.2019 wurden die Maßnahmen zur
Umgestaltung der Freisportanlage in Ahlhorn, Zum Schulzentrum, vorgestellt und
beschlossen. Auf die Beschlussvorlage Nr. BV/0762/2016-2021 wird verwiesen.
Der Umbau des Naturrasenplatzes zu einem
Kunstrasenplatz und die Neugestaltung der Sprintstrecke sind fertiggestellt.
Für die Freisportanlage wurde am 10.11.1989 der
Bebauungsplan Nr. 64 „Sportanlagen Ahlhorn
Nord“ aufgestellt. Dieser weist die Flächen des Spielfeldes und der
Sprintstrecke als Grünfläche „Sportanlagen“ aus. Da beide Bereiche inzwischen
mit einem Kunststoffbelag versehen sind, ist diese Darstellung nicht mehr
zutreffend.
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64
„Sportanlagen Ahlhorn Nord“ soll die Darstellung des Bebauungsplanes an die
aktuelle Planung zur Umgestaltung der Freisportanlage angepasst werden.
Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung
handelt, erfolgt die Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren
nach § 13a BauGB. Von dem Verfahrensschritt der frühzeitigen Bürgerbeteiligung
und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde
abgesehen. Des Weiteren wurde keine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB durchgeführt.
In der Zeit vom 18.10.2021 bis einschließlich
17.11.2021 haben die Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
ausgelegen. Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.
2 BauGB beteiligt und um Stellungnahme gebeten.
Private Einwendungen wurden vorgebracht. Diese wurden
überprüft und abgewogen sowie in die Begründung aufgenommen oder durch
organisatorische Maßnahmen ausgeräumt.
Die privaten Einwendungen sowie von den Trägern
öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind mit dem
Entscheidungsvorschlag einschließlich einer Begründung der Beschlussvorlage Nr.
BV/0195/2021-2026 beigefügt.
Das Schallgutachten anlässlich der privaten Einwände
ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0195/2021-2026 beigefügt.
Frau Bea Kunzmann vom Planungsbüro NWP
Planungsgesellschaft mbH, Oldenburg, wird in der Sitzung des Planungs- und
Umweltausschusses den Planentwurf vorstellen und für Fragen zur Verfügung
stehen.
Der Bürgermeister schlägt vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
Aufgrund des § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird
der Bebauungsplan Nr. 64 „Sportanlage Ahlhorn Nord“, 1. Änderung, als Satzung
beschlossen. Die angefügte Begründung ist Bestandteil des Bebauungsplanes.
Die im Verfahren von den Trägern öffentlicher Belange
vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden entsprechend der beigefügten
Entscheidungsvorschläge berücksichtigt und zu Eigen gemacht.
Beschlussempfehlung:
Aufgrund des §
10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Bebauungsplan Nr. 64 „Sportanlage
Ahlhorn Nord“, 1. Änderung, als Satzung beschlossen. Die angefügte Begründung
ist Bestandteil des Bebauungsplanes.
Die im Verfahren von den Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden entsprechend der beigefügten Entscheidungsvorschläge berücksichtigt und zu Eigen gemacht.