Betreff
96. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich "Huntlosen - Hatter Straße" - Annahme als Vorentwurf
Vorlage
BV/0202/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Sach- und Rechtslage:

 

Nach der Fertigstellung und Inbetriebnahme der Sportanlage an der Bahnhofstraße im September 2014 wurde der ehemalige Sportplatz an der Hatter Straße vollständig zurückgebaut und zunächst als Brachfläche weiter bewirtschaftet.

 

Inzwischen haben zwei benachbarte Betriebe ihr Interesse an einer gewerblichen Entwicklung auf der Fläche bekundet.

 

Mit der 96. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Huntlosen - Hatter Straße“ soll die bisher in der 68. Änderung des Flächennutzungsplanes als „Grünfläche Sportanlage“ dargestellte Fläche in eine „gewerbliche Baufläche“ geändert werden. Gleichzeitig wird für den Bereich des angrenzenden Tennisplatzes eine „Fläche für Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Sportliche Zwecke“ ausgewiesen.

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 23.09.2021 nach Beratung im Planungs- und Umweltausschuss am 16.09.2021 die Aufstellung der 96. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Huntlosen – Hatter Straße“ beschlossen.

 

Der Vorentwurf der 96. Änderung des Flächennutzungsplanes „Huntlosen - Hatter Straße“ ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0202/2021-2026 beigefügt und wird in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses durch das Planungsbüro Diekmann • Mosebach & Partner vorgestellt.

 

Um die städtebaulichen Voraussetzungen für ein Gewerbegebiet zu schaffen, wird im Parallelverfahren der Bebauungsplan Nr. 139 „Gewerbeflächen Hatter Straße“ aufgestellt.

 

Der Bürgermeister schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die 96. Änderung des Flächennutzungsplanes „Huntlosen - Hatter Straße“ wird als Vorentwurf angenommen.

 

Sowohl die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), wie auch die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.


Beschlussempfehlung:

 

Die 96. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Huntlosen – Hatter Straße“ wird als Vorentwurf angenommen.

 

Sowohl die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wie auch die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.