Sach- und Rechtslage:
Nach der Fertigstellung und Inbetriebnahme der
Sportanlage an der Bahnhofstraße im September 2014 wurde der ehemalige
Sportplatz an der Hatter Straße vollständig zurückgebaut und zunächst als
Brachfläche weiter bewirtschaftet.
Inzwischen haben zwei unmittelbar benachbarte Betriebe
ihr Interesse an einer ortsnahen gewerblichen Entwicklung bekundet.
Ein Zimmereibetrieb plant seinen Betriebssitz zu
verlagern und beabsichtigt, eine Lagerhalle mit angrenzendem Büro- und
Sozialtrakt sowie Außenlagerregale zu errichten.
Der ebenfalls bereits ansässige Systemlieferant für
Elektronikbedarf benötigt bei einer betrieblichen Erweiterung weitere
Mitarbeiterstellplätze. Um eine bauliche Entwicklung auf dem Betriebsgelände zu
sichern, sollen diese Parkplätze auf der neu zu schaffenden Gewerbefläche
entstehen.
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am
23.09.2021 nach Beratung im Planungs- und Umweltausschuss am 16.09.2021 die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 139 „Huntlosen – Gewerbeflächen Hatter
Straße“ beschlossen.
Der Bebauungsplan Nr. 139
„Huntlosen - Gewerbeflächen Hatter Straße“ ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0203/2021/2026 als
Vorentwurf beigefügt und wird in der Sitzung des Planungs- und
Umweltausschusses durch das Planungsbüro Diekmann Mosebach & Partner
vorgestellt.
Aus schalltechnischer Sicht bestehen grundsätzlich
keine Bedenken gegen eine gewerbliche Nutzung.
Die Erschließung des Plangebiets erfolgt über die Straße „Am Sportplatz“, welche westlich an das Plangebiet grenzt. Zur Fahrbahn der „Hatter Landstraße“ muss ein Abstand von 20 m eingehalten werden. Aus diesem Grund wird eine Baugrenze festgesetzt. Innerhalb der 20 m erfolgt eine Bepflanzung mit Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen. Aufgrund des westlich und nördlich angrenzenden allgemeinen Wohngebiets und des südlich angrenzenden Mischgebiets wurden zwei Emissionskontingente festgelegt (GE1 und GE2). Auf dem Gelände des Gebiets GE1 sollen die Parkplätze für den ansässigen Systemlieferanten für Elektronikbedarf entstehen. Um mehr Flexibilität zu erhalten, wurde diese Fläche als Gewerbefläche ausgewiesen. Die nördlich im Plangebiet liegende private Grünfläche wurde nicht kontingentiert, da dort keine emissionsrelevanten Tätigkeiten stattfinden. In den textlichen Festsetzungen wird bestimmt, dass Betriebsleiterwohnen nicht zulässig ist, da dies erfahrungsgemäß zu Nachbarschaftskonflikten führt.
Der Bürgermeister schlägt vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Bebauungsplan Nr. 139 „Huntlosen – Gewerbeflächen
Hatter Straße“ wird als Vorentwurf angenommen.
Sowohl die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wie auch die frühzeitige Beteiligung der
Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
Beschlussempfehlung:
Der Vorentwurf
zum Bebauungsplan Nr. 139 „Huntlosen – Gewerbeflächen Hatter Straße“ wird
angenommen.
Sowohl die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wie auch die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.