Sach- und Rechtslage:
Nachdem der bisherige stellv. Ortsbrandmeister der
Ortsfeuerwehr Großenkneten, Brandmeister Ralf Teutenberg bereits zum 09.10.2020
zum Ortsbrandmeister ernannt wurde, war das Amt des stellv. Ortsbrandmeisters
neu zu besetzen. Auf der Wahlversammlung der Ortsfeuerwehr Großenkneten am
07.09.2020 wurde Hauptlöschmeister Tino Oltmann mehrheitlich zur Wahl
vorgeschlagen.
Da Hauptlöschmeister Oltmann zum möglichen
Ernennungszeitpunkt im Oktober 2020 noch nicht über die erforderlichen
Lehrgänge verfügte, erfolgte zunächst eine kommissarische Beauftragung der
Funktion des stellv. Ortsbrandmeisters. Der Gemeindebrandmeister hat am
11.05.2022 mitgeteilt, dass Herr Oltmann nunmehr die erforderlichen Lehrgänge,
insbesondere Zugführer I und II erfolgreich absolviert hat, so dass eine
Ernennung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von 6 Jahren zum
01.10.2022 erfolgen kann.
Die persönlichen und rechtlichen Voraussetzungen für
diese Ernennung liegen vor.
Der Kreisbrandmeister wurde gem. § 20 Absatz 4
NBrandSchG zur beabsichtigten Ernennung angehört. Er hat ebenso wie der
Gemeindebrandmeister keine Bedenken geäußert.
Der Bürgermeister schlägt daher vor, gem. § 20 Abs. 4
NBrandSchG den Hauptlöschmeister Tino Oltmann unter Berufung in das
Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer einer Amtszeit von 6 Jahren mit Wirkung
zum 01.10.2022 zum stellv. Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Großenkneten zu
ernennen.
Beschlussempfehlung:
Hauptlöschmeister Tino Oltmann wird unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von 6 Jahren mit Wirkung zum 01.10.2022 zum stellv. Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Großenkneten, Ortsfeuerwehr Großenkneten, ernannt.