Betreff
Brandschutz - Ernennung des stellv. Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Großenkneten
Vorlage
BV/0213/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Sach- und Rechtslage:

 

Nachdem der bisherige stellv. Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Großenkneten, Brandmeister Ralf Teutenberg bereits zum 09.10.2020 zum Ortsbrandmeister ernannt wurde, war das Amt des stellv. Ortsbrandmeisters neu zu besetzen. Auf der Wahlversammlung der Ortsfeuerwehr Großenkneten am 07.09.2020 wurde Hauptlöschmeister Tino Oltmann mehrheitlich zur Wahl vorgeschlagen.

 

Da Hauptlöschmeister Oltmann zum möglichen Ernennungszeitpunkt im Oktober 2020 noch nicht über die erforderlichen Lehrgänge verfügte, erfolgte zunächst eine kommissarische Beauftragung der Funktion des stellv. Ortsbrandmeisters. Der Gemeindebrandmeister hat am 11.05.2022 mitgeteilt, dass Herr Oltmann nunmehr die erforderlichen Lehrgänge, insbesondere Zugführer I und II erfolgreich absolviert hat, so dass eine Ernennung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von 6 Jahren zum 01.10.2022 erfolgen kann.

 

Die persönlichen und rechtlichen Voraussetzungen für diese Ernennung liegen vor.

 

Der Kreisbrandmeister wurde gem. § 20 Absatz 4 NBrandSchG zur beabsichtigten Ernennung angehört. Er hat ebenso wie der Gemeindebrandmeister keine Bedenken geäußert.

 

Der Bürgermeister schlägt daher vor, gem. § 20 Abs. 4 NBrandSchG den Hauptlöschmeister Tino Oltmann unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer einer Amtszeit von 6 Jahren mit Wirkung zum 01.10.2022 zum stellv. Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Großenkneten zu ernennen.

 

 

 

 


Beschlussempfehlung:

 

Hauptlöschmeister Tino Oltmann wird unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von 6 Jahren mit Wirkung zum 01.10.2022 zum stellv. Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Großenkneten, Ortsfeuerwehr Großenkneten, ernannt.