Betreff
Wahlperiode des Rates 2021-2026; Feststellung eines Sitzverlustes
Vorlage
BV/0223/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Sach- und Rechtslage:

 

Ratsherr Dierk Horstmann hat mit Schreiben vom 30.08.2022 den Verzicht auf seinen Sitz im Rat der Gemeinde Großenkneten erklärt.

 

Der Rat hat gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG den Sitzverlust festzustellen.

 

Der freiwerdende Sitz geht nach § 44 i. V. mit § 38 Abs. 3 Nieders. Kommunalwahlgesetz (NKWG) und § 77 Nieders. Kommunalwahlordnung (NKWO) auf die erste Ersatzperson der Listenwahl der Alternative für Deutschland über, sobald der Rat den Sitzverlust festgestellt hat.

 

Erste Ersatzperson ist Andreas Altergott, Hauptstraße 9, 26197 Großenkneten.


Beschlussempfehlung:

 

Der Rat stellt den Sitzverlust im Rat in der Wahlperiode 2021-2026 des Herrn Dierk Horstmann gemäß § 52 Abs. 2 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) fest.   .