Betreff
Verpflichtung und Pflichtenbelehrung von Ratsmitgliedern
Vorlage
BV/0224/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Sach- und Rechtslage:

 

Der durch den Verzicht freiwerdende Sitz im Rat des Dierk Horstmann wird an Andreas Altergott, Hauptstraße 9, 26197 Großenkneten, als Ersatzperson des Wahlvorschlages der Alternative für Deutschland (Listenwahl) übergehen, wenn das Mandat angenommen wird.

 

Der Ratsherr ist gemäß § 60 NKomVG förmlich dazu zu verpflichten, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.

 

Außerdem ist er nach § 54 Abs. 3 i. V. m. § 43 NKomVG auf die ihm obliegenden Pflichten zur Amtsverschwiegenheit (§ 40 NKomVG) zur Beachtung des Mitwirkungsverbotes (§ 41 NKomVG) und die Treuepflicht (§ 42 NKomVG) hinzuweisen.

 

Die Verpflichtung kann durch Handschlag vorgenommen werden.

 

Die Verpflichtung und die Pflichtenbelehrung erfolgen durch den Bürgermeister.

 


Beschlussempfehlung:

 

Bürgermeister Schmidtke verpflichtet Ratsherrn Andreas Altergott nach § 60 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und weist gemäß § 54 Abs. 3 i. V. m. § 43 NKomVG auf die ihm obliegenden Pflichten hin.