Betreff
Neubesetzung des Verwaltungsausschusses
Vorlage
BV/0226/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Sach- und Rechtslage:

 

Herr Dierk Horstmann ist durch seinen Verzicht auf das Mandat aus dem Rat ausgeschieden.

 

Durch die Veränderungen ist die Mitgliedschaft im Verwaltungsausschuss neu zu bestimmen.

 

Die Fraktionen/Gruppen bestimmen gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 71 Abs. 2 NKomVG die Beigeordneten und die stellv. Mitglieder des Verwaltungsausschusses.

 

Die AfD-Fraktion bestimmt mit Schreiben vom 15.09.2022 Ratsherrn Harm Rykena als Mitglied mit beratender Stimme.

 

Bisher war Ratsherr Harm Rykena als stellv. Mitglied im Verwaltungsausschuss. Diese Mitgliedschaft ist somit neu zu bestimmen.

 

Die AfD-Fraktion bestimmt mit Schreiben vom 15.09.2022 Ratsherrn Andreas Altergott mit beratender Stimme als stellv. Mitglied für das Mitglied Harm Rykena.

 

Der Rat hat gemäß § 75 Abs. 1 i. V. m. § 71 Abs. 5 NKomVG die Neubesetzung durch Beschluss festzustellen.


Beschlussempfehlung:

 

Der Rat stellt die Neubesetzung des Verwaltungsausschusses gemäß § 75 Abs. 1 i. V. m. § 71 Abs. 5 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) wie folgt fest:

 

Ratsherr Harm Rykena ist Mitglied mit beratender Stimme (Grundmandat).

 

Ratsherr Andreas Altergott ist stellv. Mitglied mit beratender Stimme für das Mitglied Harm Rykena.