Betreff
Kindertagesstätten - Antrag der FDP-Fraktion auf Darstellung der Betreuungssituation sowie der künftigen Bedarfsermittlung und Erweiterung der Betreuungsangebote
Vorlage
BV/0233/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Sach- und Rechtslage:

 

Die FDP-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 08.09.2022

 

a)       die Darstellung der aktuellen Betreuungssituation in den Kindertagesstätten (einschließlich der Wartelisten),

b)      Maßnahmen aufzuzeigen, wie künftig die Ermittlung der Betreuungsbedarfe erfolgt und

c)       Maßnahmen aufzuzeigen, wie zusätzliche Betreuungsangebote geschaffen werden sollen.

 

Der Antrag ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0233/2021-2026 beigefügt.

 

Zur Begründung im Einzelnen wird auf den Antrag verwiesen.

 

Zu a) Darstellung der aktuellen Betreuungssituation

     

      Der Bedarf an Betreuungsplätzen in allen Altersgruppen der Kindertagesstätten (Krippe, Kindergarten, Hort) ist im Winter/Frühjahr 2022 gemessen an den Vorjahresbedarfen angestiegen – sowohl im Gemeindegebiet wie auch in den umliegenden Kommunen. Die Gründe hierfür liegen sowohl an dem früheren (erforderlichen) Wiedereinstieg der Eltern in den Beruf sowie an der Beendigung der coronabedingten Einschränkungen in den Kitas und Schulen sowie dem Ende vieler Homeofficeregelungen.

 

      Eine Übersicht zur Auslastung der Kindertagesstätten in der Gemeinde ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0233/2021-2026 beigefügt.

 

Zu b) Die Kindertagesstättenbedarfsplanung obliegt dem Landkreis Oldenburg als örtlicher Träger der Jugendhilfe (§ 21des Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege – NkiTaG – vom 07.07.2021). Die Daten für diese Bedarfsplanung werden jährlich zum 01.10. ermittelt.

 

             Ein Auszug aus dem im Mai 2022 veröffentlichten Bericht des Landkreises zur Kindertagesstättenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2021/2022 ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0233/2021-2026 beigefügt.

 

             Mit dem Bericht wird festgestellt, dass das Platzangebot für Krippenkinder in den Ortsteilen Großenkneten und Huntlosen zu erweitern ist. Für die Betreuung der Kindergartenkinder entspricht das gemeindeweit große Platzangebot den Erfordernissen, insbesondere jedoch in Huntlosen ist eine höhere Nachfrage zu verzeichnen.

 

             Die Erkenntnisse aus der Bedarfsplanung des Landkreises fließen in die gemeindliche Bewertung der Betreuungsangebote (siehe c) ein.

 

             Auf örtlicher Ebene erfolgt die Bereitstellung bzw. Planung zur Schaffung von Betreuungsplätzen anhand der Anmeldezahlen in den Einrichtungen. Stichtag hierfür ist jeweils der 31.01. eines Jahres. Künftig soll darüber hinaus den Familien mit der Geburt eines Kindes ein (unverbindlicher) Fragebogen übergeben/übersandt werden, der die geplante Betreuungssituation in den Familien aufgreift und der Verwaltung somit einen ersten Überblick über die Tendenzen für die Betreuung geben soll.

 

             Der Fragebogen ist der Beschlussvorlage Nr. BV/233/2021-2026 beigefügt.

 

             Die Betreuung der 1 – 3-jährigen Kinder kann sowohl in einer Krippengruppe als auch durch Tagespflegepersonen erfolgen. Die Verwaltung und Organisation der Tagespflegepersonen obliegt ausschließlich dem Landkreis Oldenburg, eine Übersicht der aktuell tätigen Kräfte und Betreuungsangebote liegt (aus Datenschutzgründen) hier nicht vor.

 

             Aufgrund einer durch das Land Niedersachsen geplanten Weiterentwicklung der örtlichen Kita-Bedarfsplanung sollen künftig über ein kreisweit einheitliches Datenprogramm die Bedarfe über eine „Demographie-Toolbox“ ermittelt werden. Dieses Programm ermöglicht auch kleinräumige Prognoseberechnungen z.B. für eine Kita- oder Schulplanung auf Gemeinde- oder Ortsebene und kann somit voraussichtlich verlässliche Bevölkerungs-Vorausberechnungen liefern.

 

Zu c)   Aufgrund der Kita-Anmeldungen zum Stichtag 31.01.2022 wurden folgende zusätzliche Betreuungsbedarfe in der Gemeinde ermittelt:

 

-   Schaffung zusätzlicher Krippen- und Kindergartenplätze im Ortsteil Huntlosen

 

Durch die Planung einer Übergangs-Kindergartengruppe am Ev. Kindergarten Huntlosen sollen im Februar 2023 25 zusätzliche Kindergartenplätze entstehen, insoweit wird die Empfehlung aus der Kindertagesstättenbedarfsplanung des Landkreises aufgegriffen. Eine Zwischenlösung für diese zusätzlichen Plätze im Wehmehus konnte aufgrund bauordnungsrechtlicher Vorgaben nicht umgesetzt werden.

 

Mittelfristig soll in Huntlosen eine neue Kindertagesstätte mit den erforderlichen Krippen- und Kindergartenplätzen entstehen.

 

-   Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für Krippenkinder im Ortsteil Großenkneten

 

Die im Februar 2022 neu errichtete Krippengruppe in Großenkneten hat einen guten Zuspruch verzeichnet und daher eine große Warteliste. Ein Verweis auf freie Betreuungsplätze im Ortsteil Ahlhorn ist für viele Familien keine Alternative.

Die Erweiterung der Kinderkrippe Großenkneten um eine zweite Krippengruppe soll ab Ende 2023 umgesetzt werden. Darüber hinaus liegt eine private Baugenehmigung vor, bei der u.a. Räumlichkeiten für eine Großtagespflege mit zusätzlichen Krippenplätzen in Großenkneten errichtet werden sollen.

 

-   Schaffung zusätzlicher Kindergartenplätze und Schaffung von integrativen Krippenplätzen im Ortsteil Ahlhorn

 

Durch die Containerlösung sowie die Planungen für einen weiteren Gruppenraum des kath. Kindergartens Herz-Jesu Ahlhorn wurde das örtliche Betreuungsangebot erweitert. Als weitere Option kann die Ev. Kita Am Lemsen um zwei weitere Gruppen baulich erweitert werden. Gespräche mit der Einrichtungsleiterin bzw. dem Einrichtungsleiter über die tatsächlichen Bedarfe sollen geführt werden. Ebenfalls soll die Datenermittlung durch die Demographie-Toolbox ausgewertet werden, um ggf. erforderliche bauliche Maßnahmen durchzuführen.

 

Der Betreuungsbedarf der (Grund-)Schülerinnen und Schüler nach dem Unterrichtsende nimmt darüber hinaus ebenfalls stetig zu. So sind z.B. in der Hortgruppe an der Grundschule Ahlhorn erstmals wieder alle 20 Plätze belegt.

 

Insbesondere mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung (schrittweise ab dem Schuljahr 2026/2027) muss das Betreuungsangebot an den Grundschulen entweder über Hortangebote oder über Ganztagsgrundschulen erheblich ausgebaut werden. Ausführungsbestimmungen des Landes Niedersachsen zur Umsetzung der Ganztagsbetreuung liegen bisher nicht vor, so dass noch keine konkreten Planungen aufgenommen werden können. Hierzu werden Gespräche mit dem Landkreis Oldenburg als zuständigem Jugendhilfeträger geführt.

 


Beschlussempfehlung:

 

Die Darstellung der aktuellen Belegungssituation in den Kindertagesstätten sowie die Maßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsangebote werden zur Kenntnis genommen.

 

Die künftige Ermittlung der Betreuungsbedarfe erfolgt kreiseinheitlich über eine „Demographie-Toolbox“.