Sach- und Rechtslage:
Der Sprachförderbedarf sowohl in den
Kindertagesstätten wie auch in den Schulen (Grundschulen sowie weiterführende
Schulen) ist steigend. Bereits in der Sitzung des Jugend-, Ordnungs- und
Sozialausschusses am 09.11.2019 wurde auf den steigenden Sprachförderbedarf in
den Kindergärten hingewiesen, nachdem die bis 2018 praktizierte Sprachförderung
an den Grundschulen auf die Kindergärten übertragen wurde („alltagsintegrierte
Sprachförderung“).
Für die Sprachförderung in den Kindertagesstätten ist
der Landkreis Oldenburg als örtlicher Träger der Jugendhilfe zuständig. Das
Land Niedersachsen stellt dem Landkreis Oldenburg mit der „besonderen
Finanzhilfe für Sprachbildung und Sprachförderung“ Haushaltsmittel zur
Verfügung. Diese Mittel bzw. der Stundenanteil der daraus finanzierten
Sprachförderkräfte reichen jedoch nicht aus, um insbesondere im Ortsteil
Ahlhorn die Kinder mit einem Sprachförderbedarf vor der Einschulung ausreichend
zu fördern. Auch die darüber hinaus zur Verfügung stehenden Förderprogramme
(des Bundes), z.B. für „Sprach-KiTas“, können nicht alle Bedarfe abdecken.
Hinzu kommt, dass der Bund angekündigt hat, diese Sprachförderung über das Jahr
2022 hinaus nicht zu verlängern.
Für die Sprachförderung in den Schulen ist das Land
Niedersachsen zuständig. An den Grund- und weiterführenden Schulen kann eine
Sprachförderung grundsätzlich z.B. aus Mittel des Bildungs- und Teilhabepaketes
(BuT) finanziert werden. Für Familien der osteuropäischen Arbeitsmigranten, die
in Beschäftigungsverhältnissen stehen, besteht jedoch kein Anspruch auf
BuT-Leistungen, so dass bei vielen Kindern nicht-deutscher Herkunft mit
Sprachdefiziten eine gezielte Förderung unterbleibt.
Ein weiterer Zweig der Sprachförderung besteht in den
hierfür eingerichteten Sprachförderklassen. Durch nicht ausreichende
Fördermittel des Landes für die bisher etablierten Sprachförderklassen stehen
jedoch immer weniger Stunden zur Verfügung – bei gleichzeitig wachsender
Schülerzahl.
Mit dem Landkreis Oldenburg wurden aufgrund des
Beschlusses im Jugend-, Ordnungs- und Sozialausschuss vom 09.11.2019 Gespräche
geführt. Vereinbart wurde die Erstellung eines Sprachförderkonzeptes für die
Gemeinde, welches sich auf alle Kinder vom Krippen-/Kindergartenalter bis zum
Schulabschluss bezieht („besondere Sprachförderung Gemeinde Großenkneten“).
Ein solches Konzept wurde durch die beteiligten
Fachkräfte in den KiTas und Schulen entwickelt. Dieses „Sprachförderkonzept der
Kindertagesstätten – Grundschulen – Graf-von-Zeppelinschule in der Gemeinde
Großenkneten“ ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0234/2021-2026 beigefügt.
Die didaktische Leiterin der Graf-von-Zeppelin-Schule Oberschule, Frau Marion Hoopmann, wird das Konzept darüber hinaus in der Sitzung des Jugend-, Ordnungs- und Sozialausschusses vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen.
Das Konzept stellt fest, dass die vorgesehene „alltagsintegrierte Sprachförderung“ in den Ahlhorner Bildungseinrichtungen kaum umgesetzt werden kann, da in den einzelnen Gruppen und Klassen häufig die Sprachvorbilder fehlen. Erforderlich sind daher für alle Altersgruppen zusätzliche Sprachfördermöglichkeiten, die altersgerechte Zusatzangebote möglichst in Kleingruppen ermöglichen. Ziel soll die Umsetzung einer verlässlichen Sprachförderung sein, die den Kindern und Heranwachsenden eine Perspektive für die (berufliche) Zukunft ermöglicht.
Das Konzept sieht zunächst eine einheitliche Dokumentation der Sprachförderung von der Krippe/Kindergarten bis zum Schulabschluss vor – übergreifend auf alle 4 Bildungsstandorte in der Gemeinde.
Für die Ahlhorner
Kindertagesstätten sollen zusätzliche Sprachförderkräfte
(„Aktionskräfte“) eingesetzt werden, welche in der integrativen Sprachförderung
wie auch bei der Begleitung des Übergangs vom Kindergarten in die Grundschule
unterstützen und mitwirken sollen. Ebenfalls vorgeschlagen wird eine
Verkleinerung der Gruppengrößen.
Aufgrund der fehlenden räumlichen und personellen
Kapazitäten ist eine Verkleinerung der Gruppen zurzeit nicht realisierbar.
Vorstellbar ist jedoch die Beschäftigung zusätzlicher Förderkräfte durch die
beiden Einrichtungsträger, der kath. Kirchengemeinde St. Peter und der
ev.-luth. Kirchengemeinde Ahlhorn. Hierfür ist ein Personalkostenzuschuss von
insgesamt bis zu 70.000,00 € vorstellbar, soweit diese Kosten jeweils zur
Hälfte vom Landkreis Oldenburg und der Gemeinde Großenkneten getragen werden
(je 35.000,00 €).
Für die Schulen im Ortsteil Ahlhorn schlägt das
Konzept die Beschäftigung zusätzlicher Fachkräfte vor, um in kleinen
Lerngruppen außerhalb der Unterrichtszeiten eine Sprachförderung durchzuführen.
Diese zusätzliche Förderung kann in Projektarbeit oder als nachmittägliches
Lernangebot für Kleingruppen durchgeführt werden. Ebenfalls ist eine
integrative Lerngruppe zwischen der Grundschule Ahlhorn sowie der GvZ-Schule
(4. und 5. Jahrgang) vorstellbar. Dafür sind Haushaltsmittel in Höhe von
39.600,00 € für die Sprachförderung an der Grundschule Ahlhorn sowie 52.800,00
€ für die Oberschule Graf-von-Zeppelin je Schuljahr nötig.
Eine Teil-Umsetzung dieser Förderung mit zunächst
insgesamt 60.000,00 € ist vorstellbar, sofern sich auch hier der Landkreis
Oldenburg anteilig mit 30.000,00 € beteiligt. Die Landkreisverwaltung hat eine
entsprechende Bereitschaft signalisiert.
Nach drei Jahren (Ende 2025) soll eine Evaluation der
durchgeführten Maßnahmen erfolgen.
Der Bürgermeister schlägt daher vor, das
Sprachförderkonzept in den Kindertagesstätten und Schulen der Gemeinde
Großenkneten zur Kenntnis zu nehmen und umzusetzen. Für die Sprachförderung in
den Ahlhorner Einrichtungen wird ein Zuschuss von bis zu 130.00000 € gewährt,
soweit sich der Landkreis Oldenburg anteilig mit 50 % an diesen Kosten
beteiligt und entsprechende gemeindliche Haushaltsmittel ab dem Jahr 2023 zur Verfügung
stehen.
Nach drei Jahren erfolgt eine Evaluation der
Sprachfördermaßnahmen.
Beschlussempfehlung:
Das Sprachförderkonzept für
die besondere Sprachförderung in den Kindertagesstätten und Schulen,
insbesondere im Ortsteil Ahlhorn, wird zur Kenntnis genommen.
Für die Umsetzung des
Konzeptes sollen für die Jahre 2023 – 2025 Haushaltsmittel in Höhe von
65.000,00 € jährlich zur Verfügung gestellt werden, sofern sich auch der
Landkreis Oldenburg mit der gleichen Summe an der Sprachförderung beteiligt.
Nach drei Jahren erfolgt eine Evaluation des Konzeptes.