Betreff
Brandschutz - Grundsatzbeschluss über den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Ortsfeuerwehr Sage
Vorlage
BV/0236/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Sach- und Rechtslage:

 

Das jetzige Feuerwehrgerätehaus der Ortsfeuerwehr Sage entspricht in großen Bereichen nicht mehr den Vorschriften der Feuerwehrunfallkasse (FUK) und der Niedersächsischen Feuerwehrverordnung. Insbesondere fehlt es an Damenumkleiden sowie den entsprechenden Sanitärräumen, der Herren-Umkleidebereich (Spinde) entspricht nicht mehr den Vorgaben, die vorgeschriebene schwarz-weiß-Trennung kann nicht umgesetzt werden und die Fahrzeughalle weist erhebliche Defizite im Bereich des Unfallschutzes aus.

 

Diese Vorgaben könnten zwar durch erhebliche Sanierungs-, Anbau- oder Umplanungsmaßnahmen erfüllt werden, jedoch wären diese Maßnahmen im Vergleich zu den (finanziellen) Aufwendungen für einen Neubau wirtschaftlich nicht darstellbar. Der Stand eines vorschriftsgerechten Neubaus kann nicht erreicht werden. 

 

Der Bürgermeister schlägt daher vor, ein neues Feuerwehrgerätehaus zu bauen.

 

Für den Neubau ist ein geeigneter Standort zu suchen und festzulegen. Hierbei wird die Ortsfeuerwehr beteiligt. Sofern für den Standort noch keine Bauleitplanung vorliegt, müsste diese durchgeführt werden.

 

Ebenfalls ist anschließend die Planung durch ein Architekturbüro zu erstellen. Die Vergabe der Planungsleistungen soll im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung erfolgen.

 

Festzulegen ist auch die Anzahl der Stellplätze. Die Ortsfeuerwehr Sage hat im Vorfeld darauf hingewiesen, dass vier Stellplätze sowie ein außen liegender Waschplatz geschaffen werden sollten. 

 

Der Feuerwehrbedarfsplan hingegen sieht die künftige Ausstattung der Ortsfeuerwehr mit drei Fahrzeugen vor (Mannschaftstransportfahrzeug, Hilfeleistungslöschfahrzeug, Staffelfahrzeug).

 

Hierüber sind Gespräche zu führen.

 

Für eine auch zukunftsfähige Ausstattung des Feuerwehrgerätehauses soll darüber hinaus im Vorfeld mit dem Landkreis Oldenburg geklärt werden, ob ein Stellplatz für ein kreiseigenes Katastrophenschutzfahrzeug vorgehalten werden soll. Die Kosten für diesen Stellplatz wären dann durch den Landkreis zu tragen. Zu bedenken ist bei einer solchen Stellplatzlösung, dass in einem Katastrophenfall das Fahrzeug mit Kameradinnen und Kameraden der Ortsfeuerwehr besetzt werden muss, welche in einem Katastrophenschutzfall nicht mehr für einen Einsatz der Ortsfeuerwehr zur Verfügung stehen.

 

Die Funktions- und Sozialräume sollen bedarfsgerecht anhand der Mitgliederzahl errichtet werden, wobei auch mögliche künftige Mitgliederentwicklungen zu berücksichtigen sind.


Beschlussempfehlung:

 

Für die Ortsfeuerwehr Sage wird ein bedarfsgerechtes neues Feuerwehrgerätehaus errichtet.

 

Der Standort hierfür sowie die Anzahl der erforderlichen Stellplätze sind – in Absprache mit der Ortsfeuerwehr sowie mit dem Gemeindebrandmeister – noch festzulegen. Ebenfalls werden die erforderlichen Funktions- und Sozialräume errichtet. Sofern die für den gewählten Standort erforderliche Bauleitplanung nicht vorliegt, wird diese durchgeführt.

 

Die Planungen werden an ein noch auszuwählendes Planungsbüro vergeben.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel werden für die Jahre 2024 und 2025 zur Verfügung gestellt.