Betreff
Straßenverkehrsangelegenheit - Antrag der Gruppe Grüne - KA - Linke auf Einrichtung von Fahrradstraßen
Vorlage
BV/0239/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Sach- und Rechtslage:

 

Die Gruppe Grüne – KA – Linke beantragt mit Schreiben vom 14.06.2022, die folgenden Straßen als Fahrradstraßen auszuweisen:

 

-          Huntlosen: Wilhelmstraße

-          Großenkneten: Markt und Ahlhorner Straße

-          Ahlhorn: Westerholtkamp

 

Begründet wird dieser Antrag mit einer erforderlichen Bündelung und damit Verbesserung der Sicherheit des Fahrradverkehrs auf den o.g. Straßen. Gleichzeitig sollen damit die Qualität und die Attraktivität der Radverkehrsverbindungen gesteigert werden.

 

Der Antrag ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0239/2021-2026 beigefügt.

 

Zur weiteren Begründung wird auf den Antrag verwiesen.

 

Die Anordnung einer Fahrradstraße kommt nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie den dazu erlassenen allgemeinen Verwaltungsvorschriften nur auf Straßen mit einer hohen oder zu erwartenden hohen Fahrradverkehrsdichte, einer hohen Netzbedeutung für den Radverkehr oder auf Straßen von lediglich untergeordneter Bedeutung für den Kraftfahrzeugverkehr in Betracht (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) vom 26. Januar 2001 in der Fassung vom 8. November 2021).

 

Sowohl in der Wilhelmstraße wie auch in der Straße Markt/Ahlhorner Straße liegt keine hohe Verkehrsdichte durch Fahrradfahrer vor. Eine Verkehrsmessung im Juni 2021 in der Ahlhorner Straße (Höhe Wilhelm-Wellmann-Platz) hat einen Anteil der Fahrradfahrer von etwa 21% ergeben. Auch in der Wilhelmstraße wird dieser Anteil als maximal ähnlich hoch eingeschätzt.

 

Für diese beiden Straßen reicht das Fahrradaufkommen daher nicht aus, um die rechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung einer Fahrradstraße zu erfüllen. Ebenfalls sind beide Straßen für den Kraftfahrzeugverkehr von Bedeutung, so dass auch hier die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen.

 

Anzumerken ist, dass sich Anlieger der Wilhelmstraße in einem Schreiben vom 31.08.2022 mit Unterstützungsunterschriften gegen eine Fahrradstraße ausgesprochen haben.

 

Die Zahl der Fahrradfahrer in der Straße Westerholtkamp liegt durch den Schüler-Fahrradverkehr deutlich höher. Der Westerholtkamp wird jedoch auch insbesondere für die Schülerbeförderung durch Schulbusse oder Kleinbusse (und Elterntaxis) genutzt und hat damit für den Kraftfahrzeugverkehr eine hohe Bedeutung. Eine alternative Verkehrsführung für die Schulbusse, beispielsweise über die Straße Am Lemsen, würde auf dieser Strecke, die ebenfalls von vielen Schülerinnen und Schülern (Fußgänger und Fahrradfahrer) genutzt wird, zu einer höheren Belastung führen. Letztendlich würde damit keine Verbesserung der Gesamtsituation eintreten.

 

Eine „echte“ Fahrradstraße, welche für den Kfz-Verkehr gesperrt ist, kommt wegen der Verkehrsführung zum und vom Schulzentrum daher nicht in Betracht. Die Ausweisung einer „unechten“ Fahrradstraße (Kfz-Verkehr weiterhin zugelassen, Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h) ist nicht zielführend, da die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h bereits jetzt angeordnet ist.

 

Mit der Entwicklung des Baugebietes Westerholtkamp kann die Verkehrsführung begutachtet und ggf. neu organisiert werden.

 

Der Bürgermeister schlägt daher vor, den Antrag auf Einrichtung von drei Fahrradstraßen im Gemeindegebiet abzulehnen, wobei eine weitergehende Prüfung der Verkehre und Verkehrsführungen in der Straße Westerholtkamp im Zuge der Entwicklung des Baugebietes Westerholtkamp erfolgt.

 


Beschlussempfehlung:

 

Der Antrag der Gruppe Grüne – KA – Linke auf Einrichtung von Fahrradstraßen in der Wilhelmstraße, in der Straße Markt und Ahlhorner Straße sowie in der Straße Westerholtkamp wird nicht nachgekommen.