Sach- und Rechtslage:
Die Gruppe Grüne – KA – Linke beantragt mit Schreiben
vom 14.06.2022, die folgenden Straßen als Fahrradstraßen auszuweisen:
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Huntlosen:
Wilhelmstraße
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Großenkneten:
Markt und Ahlhorner Straße
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Ahlhorn:
Westerholtkamp
Begründet wird dieser Antrag mit einer erforderlichen
Bündelung und damit Verbesserung der Sicherheit des Fahrradverkehrs auf den
o.g. Straßen. Gleichzeitig sollen damit die Qualität und die Attraktivität der
Radverkehrsverbindungen gesteigert werden.
Der Antrag ist der Beschlussvorlage Nr.
BV/0239/2021-2026 beigefügt.
Zur weiteren Begründung wird auf den Antrag verwiesen.
Die Anordnung einer Fahrradstraße kommt nach der
Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie den dazu erlassenen allgemeinen
Verwaltungsvorschriften nur auf Straßen mit einer hohen oder zu erwartenden
hohen Fahrradverkehrsdichte, einer hohen Netzbedeutung für den Radverkehr oder
auf Straßen von lediglich untergeordneter Bedeutung für den
Kraftfahrzeugverkehr in Betracht (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung
(VwV-StVO) vom 26. Januar 2001 in der Fassung vom 8. November 2021).
Sowohl in der Wilhelmstraße wie auch in der Straße
Markt/Ahlhorner Straße liegt keine hohe Verkehrsdichte durch Fahrradfahrer vor.
Eine Verkehrsmessung im Juni 2021 in der Ahlhorner Straße (Höhe
Wilhelm-Wellmann-Platz) hat einen Anteil der Fahrradfahrer von etwa 21%
ergeben. Auch in der Wilhelmstraße wird dieser Anteil als maximal ähnlich hoch
eingeschätzt.
Für diese beiden Straßen reicht das Fahrradaufkommen
daher nicht aus, um die rechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung einer
Fahrradstraße zu erfüllen. Ebenfalls sind beide Straßen für den
Kraftfahrzeugverkehr von Bedeutung, so dass auch hier die erforderlichen
rechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen.
Anzumerken ist, dass sich Anlieger der Wilhelmstraße
in einem Schreiben vom 31.08.2022 mit Unterstützungsunterschriften gegen eine
Fahrradstraße ausgesprochen haben.
Die Zahl der Fahrradfahrer in der Straße
Westerholtkamp liegt durch den Schüler-Fahrradverkehr deutlich höher. Der
Westerholtkamp wird jedoch auch insbesondere für die Schülerbeförderung durch
Schulbusse oder Kleinbusse (und Elterntaxis) genutzt und hat damit für den
Kraftfahrzeugverkehr eine hohe Bedeutung. Eine alternative Verkehrsführung für
die Schulbusse, beispielsweise über die Straße Am Lemsen, würde auf dieser
Strecke, die ebenfalls von vielen Schülerinnen und Schülern (Fußgänger und
Fahrradfahrer) genutzt wird, zu einer höheren Belastung führen. Letztendlich
würde damit keine Verbesserung der Gesamtsituation eintreten.
Eine „echte“ Fahrradstraße, welche für den Kfz-Verkehr
gesperrt ist, kommt wegen der Verkehrsführung zum und vom Schulzentrum daher
nicht in Betracht. Die Ausweisung einer „unechten“ Fahrradstraße (Kfz-Verkehr
weiterhin zugelassen, Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h) ist nicht
zielführend, da die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h bereits jetzt
angeordnet ist.
Mit der Entwicklung des Baugebietes Westerholtkamp
kann die Verkehrsführung begutachtet und ggf. neu organisiert werden.
Der
Bürgermeister schlägt daher vor, den Antrag auf Einrichtung von drei
Fahrradstraßen im Gemeindegebiet abzulehnen, wobei eine weitergehende Prüfung
der Verkehre und Verkehrsführungen in der Straße Westerholtkamp im Zuge der
Entwicklung des Baugebietes Westerholtkamp erfolgt.
Beschlussempfehlung:
Der Antrag der Gruppe Grüne
– KA – Linke auf Einrichtung von Fahrradstraßen in der Wilhelmstraße, in der
Straße Markt und Ahlhorner Straße sowie in der Straße Westerholtkamp wird nicht
nachgekommen.