Sach- und Rechtslage:
Die Gruppe Grüne – KA – Linke beantragt mit Schreiben
vom 02.06.2022, über einen externen Anbieter ein Integrationskonzept für die
Gemeinde erstellen zu lassen. Hierfür sollen Angebote eingeholt sowie der
Auftrag vergeben werden.
Der Antrag ist der Beschlussvorlage Nr.
BV/0240/2021-2026 beigefügt.
Zur Begründung im Einzelnen wird auf den Antrag
verwiesen.
Bereits mit der Erstellung des Integrierten
Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) im Jahr 2016 als vorbereitende
Maßnahme des Förderprogramms Sozialer Zusammenhalt sind die vielfältigen
Herausforderungen auf die sozialen Entwicklungen im Ortsteil Ahlhorn aufgezeigt
worden. Eine Projektsteuerungsgruppe, bestehend aus Integrationsbeauftragter/m,
Quartiersmanagement, Sanierungsträger, Verwaltung, hat Handlungsansätze für
diese Herausforderungen festgelegt. Die Erstellung eines „Sozialen
Maßnahmenplanes“ (auch Integriertes Handlungskonzept – IHK – genannt) wurde
festgelegt. Ein solches Konzept ist ebenfalls durch die Rahmenplanung der
Städtebauförderung vorgegeben.
Weitergehender als ein Integrationskonzept zeigt ein
sozialer Maßnahmenplan auf, inwieweit die erforderlichen sozialen Maßnahmen (=
Integrationsaufgaben) in die geplanten baulichen Maßnahmen integriert werden.
Die erforderlichen Rahmenbedingungen und Unterstützungen aus der
Integrationsarbeit werden dabei nicht nur für sich, sondern integriert in den
Strukturen des Städtebauförderprogramms entwickelt. Durch dieses Zusammenwirken
von baulichen und sozialen Maßnahmen soll die Lebensqualität im Quartier
nachhaltig verbessert werden. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den allgemeinen
sozialen Maßnahmen und geht über die reine Integrationsarbeit hinaus.
Mit den in Ahlhorn tätigen sozialen Akteuren wurde im
Juli 2021 eine „Ideenwerkstatt“ durchgeführt. Ergebnis dieser Ideenwerkstatt
war der Wunsch, eine dauerhafte Struktur für die sozialen Maßnahmen zu
etablieren und einen laufenden Austausch der Beteiligten untereinander zu
fördern. Auf dieser Grundlage wurden die Sozialträgerkonferenzen eingerichtet.
Basierend auf diesen Konferenzen und
Arbeitsgruppentreffen wird der Maßnahmenplan zurzeit federführend vom
Quartiersmanagement in enger Zusammenarbeit mit dem Sanierungsträger und der
Verwaltung erstellt. Dieses Vorgehen wurde mit allen sozialen Akteuren im
Rahmen der Sozialträgerkonferenz abgestimmt und befürwortet.
Vorteilhaft gegenüber einem Integrationskonzept ist
darüber hinaus, dass es sich beim Maßnahmenplan um ein Arbeitsinstrument und
nicht um ein starres Konzept handelt. Durch die enge Zusammenarbeit mit den
sozialen Akteuren vor Ort werden die für Ahlhorn erarbeiteten sozialen
Maßnahmen viel konkreter, zudem kann der Maßnahmenplan fortgeschrieben werden
und sich an die Entwicklungen im Quartier anpassen.
Die Erstellung eines Integrationskonzeptes kann ein
Teil des Maßnahmenplans sein. Welche Priorität die Erstellung eines solchen
Integrationskonzeptes hat, entscheiden die Akteure bei den kommenden
Sozialträgerkonferenzen.
Der Bürgermeister schlägt daher vor, dem Antrag der
Gruppe Grüne – KA – Linke nicht zu folgen und die Erarbeitung des bereits
begonnenen Maßnahmenplans fortzuführen.
Beschlussempfehlung:
Dem Antrag der Gruppe Grüne
– KA – Linke auf Erstellung eines Integrationskonzeptes wird nicht gefolgt.
Die bereits begonnene Erstellung eines sozialen Maßnahmenplanes unter Beteiligung der sozialen Akteure (Sozialträgerkonferenzen) wird fortgeführt.