Sach- und Rechtslage:
Der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes mit der
Haushaltssatzung, dem Vorbericht und den Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 ist
der Beschlussvorlage-Nr. BV/0245/2021-2026 beigefügt.
In dem Haushaltsplanentwurf sind die durch den
Nachtragsentwurf geänderten Ansätze für das Haushaltsjahr 2022 berücksichtigt.
Der Verwaltungsentwurf weist im Ergebnishaushalt durch
höhere Schlüsselzuweisungen einen Überschuss von 2.773.700 € aus.
Die Hebesätze wurden unverändert für die Grundsteuer A
und B in Höhe von 360 % sowie der Gewerbesteuer in Höhe von 380 %
berücksichtigt.
Der Finanzhaushalt weist insgesamt Auszahlungen in
Höhe von 35.289.900 € aus (Haushaltsvolumen). Dem gegenüber stehen erwartete
Einzahlungen in Höhe von 34.523.400 €, so dass ein Finanzierungsfehlbedarf von
766.500 € verbleibt, der mit vorhandenen liquiden Mitteln gedeckt werden kann.
Eine Kreditermächtigung ist
nicht vorgesehen und daher nicht eingeplant.
Des Weiteren wird auf den detaillierten Vorbericht zum
Entwurf verwiesen.
Die Grundzüge des Verwaltungsentwurfes werden in der
Sitzung im Einzelnen vorgestellt.
Der Bürgermeister schlägt folgenden Beschluss vor:
Die vorgestellten Grundzüge des Verwaltungsentwurfes des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 werden zur Kenntnis genommen und zur weiteren Beratung an die jeweiligen Fachausschüsse verwiesen.
Beschlussempfehlung:
Die vorgestellten Grundzüge des Verwaltungsentwurfes des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 werden zur Kenntnis genommen und zur weiteren Beratung an die jeweiligen Fachausschüsse verwiesen.