Betreff
Berufung der Gemeindewahlleitung
Vorlage
BV/0261/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Sach- und Rechtslage:

 

Am 08.03.2021 hat der Rat Bürgermeister Thorsten Schmidtke zum Gemeindewahlleiter und Ersten Gemeinderat Klaus Bigalke zum stellv. Gemeindewahlleiter berufen. Dies ist die gesetzliche Regelung gemäß § 9 Nieders. Kommunalwahlgesetz (NKWG). Mit Wirkung ab dem 01.01.2023 wird Kämmerer Horst Looschen das Amt des Ersten Gemeinderates übernehmen. Damit weiter die gesetzliche Regelung ab dem 01.01.2023 gilt, hat der Rat einen entsprechenden Beschluss zu fassen.

 

Der Bürgermeister schlägt somit vor, Kämmerer Horst Looschen zum stellv. Gemeindewahlleiter mit Wirkung ab dem 01.01.2023 zu berufen.


Beschlussempfehlung:

 

Horst Looschen wird zum 01.01.2023 zum stellv. Gemeindewahlleiter berufen.