Betreff
Fachausschüsse des Rates; Berufung der nicht dem Rat angehörenden Mitglieder in den Schul- und Sportausschuss
Vorlage
BV/0262/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Sach- und Rechtslage:

 

Gemäß § 110 Nieders. Schulgesetz (NSchG) gehört dem Schulausschuss eine Vertreterin oder ein Vertreter der Schülerinnen und Schüler an. Der Rat hat in seiner Sitzung am 04.11.2021 gemäß § 73 i. V. m. § 71 Abs. 2 und 7 NKomVG unter anderem beschlossen, dass der Schul- und Sportausschuss mit einer Schülervertreterin/einem Schülervertreter zu besetzen ist. Gemäß § 3 der Verordnung über das Berufungsverfahren für die kommunalen Schulausschüsse steht das Vorschlagsrecht den Schülerräten an der Graf-von-Zeppelin-Schule gemeinsam zu. Die Vorschläge sind bindend.

 

In der Ratssitzung vom 04.11.2021 wurden als Schülervertreterin Chantal Schossau, Ahlhorn und als Vertreterin, Cendrine Denise Keller als nicht dem Rat angehörende Mitglieder in den Schul- und Sportausschuss berufen. Gemäß § 6 Abs. 3 verliert ein Mitglied seinen Sitz, wenn er die Voraussetzungen für die Berufung nicht mehr erfüllt. Da Chantal Schossau und Cendrine Denise Keller keine Schule des Schulträgers mehr besuchen, erfüllen sie die Voraussetzungen nicht weiter. Somit haben sie ihren Sitz im Schul- und Sportausschuss verloren.

 

Die Sitze sind neu zu besetzen. Die Schülerräte der Graf-von-Zeppelin-Schule schlagen Benjamin Schneidereit, Hosüne, Birkenallee 6a als Schülervertreter im Schul- und Sportausschuss und als Vertreterin Sandra Ali, Ahlhorn, Wildeshauser Straße 31, 26197 Großenkneten, vor.

 

Der Bürgermeister schlägt vor, die Schülervertretungen entsprechend des Vorschlages zu berufen.


Beschlussempfehlung:

 

Benjamin Schneiderreit, Hosüne, Birkenallee 6a, wird als Schülervertreter und als Vertreterin Sandra Ali, Ahlhorn, Wildeshauser Straße 31, als nicht dem Rat angehörende Mitglieder in den Schul- und Sportausschuss berufen.

 

Der Rat stellt gemäß § 71 Abs. 5 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die Ausschussbesetzung entsprechend fest.