Betreff
Neugestaltung der Jugendfreizeitanlage in Ahlhorn - Annahme der Planung
Vorlage
BV/0263/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Sach- und Rechtslage:

 

Die Jugendfreizeitanlage in Ahlhorn, Zum Sportzentrum, soll umgestaltet werden. Es handelt sich hierbei um eine Maßnahme im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Sozialer Zusammenhalt“.

 

Um die Bedarfe und Wünsche der Jugendlichen zu erfragen, wurde im Januar/Februar 2022 durch das Quartiersmanagement, die Gemeindejugendpflege sowie den Streetworker ein Jugendbeteiligungsverfahren durchgeführt. Anhand der Auswertung hat das Planungsbüro WK Freiraumplanung, Leer, einen Gestaltungsentwurf erarbeitet.

 

Der Gestaltungsentwurf ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0263/2021-2026 beigefügt.

 

Zentraler Bestandteil der Freizeitanlage soll eine Soccer-Arena sein. Zudem sind mehrere Aufenthaltsbereiche vorgesehen. Ein weiterer Schwerpunkt wird auf die körperliche Betätigung von Jugendlichen und Erwachsenen gelegt. Hierfür sind verschiedene Bewegungs-, Fitness- und Klettergeräte geplant. Insgesamt soll so ein ansprechendes und vielfältiges Freizeitangebot geschaffen werden.

 

Die Freizeitanlage soll der Öffentlichkeit, der Gemeindejugendpflege und den Schulen zur Verfügung stehen.

 

Der Entwurf wird in der Sitzung des Infrastrukturausschusses durch Vertreter des Planungsbüros vorgestellt und erläutert.

 

Die Kosten der Baumaßnahme werden mit ca. 620.000,00 € geschätzt. Eine Förderung über das Städtebauförderprogramm ist zu 2/3 der förderfähigen Kosten möglich. Die Maßnahme soll im Haushaltsjahr 2023 ausgeführt werden. Die Haushaltsmittel wären entsprechend bereitzustellen.

 

Der Bürgermeister empfiehlt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die vorgestellte Planung zur Umgestaltung der Jugendfreizeitanlage in Ahlhorn wird angenommen.

 

 


Beschlussempfehlung:

 

Die vorgestellte Planung zur Umgestaltung der Jugendfreizeitanlage in Ahlhorn wird angenommen.