Sach- und Rechtslage:
Die Grundzüge des Verwaltungsentwurfes des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2023 wurden im Finanz- und Wirtschaftsausschuss am 10.10.2022 vorgestellt.
Der Haushaltsplanentwurf 2023 ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0269/2021-2026 beigefügt. Auf den Entwurf mit dem umfangreichen Vorbericht wird verwiesen.
In die Zuständigkeit des Schul- und Sportausschusses fallen folgende Produkte des Teilhaushalts I und bedeutende Maßnahmen:
Ergebnishaushalt
Teilhaushalt I – Haupt-, Personal und
Schulverwaltung
Produkt Produktnummer Seitenzahl des
Entwurfs
Grundschulen P1.211000 34 - 36
Graf-von-Zeppelin-Schule P1.216000 37
(Oberschule)
Inklusion P1.243000 38
Förderung des Sports P1.421000 42
Eigene Sportstätten P1.424000 43
Finanzhaushalt
Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen 48 + 49
Zu den einzelnen Haushaltsansätzen wird in der Sitzung vorgetragen.
Sofern der Ausschuss in der heutigen Sitzung die vorgestellte Planung zur Umgestaltung der Außenanlagen an der Grundschule Großenkneten annimmt, sind zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 € bereitzustellen.
Der Bürgermeister schlägt folgenden Beschluss vor:
Dem Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2023 hinsichtlich der in die Zuständigkeit des Schul- und Sportausschusses fallenden Produkte und Maßnahmen wird zugestimmt.
Für die Umgestaltung der Außenanlagen an der Grundschule Großenkneten werden zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 € eingestellt, sofern die vorgestellte Planung angenommen wird.
Beschlussempfehlung:
Dem Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2023
wird hinsichtlich der in die Zuständigkeit des Schul- und Sportausschusses
fallenden Produkte und Maßnahmen zugestimmt.
Für die Umgestaltung der Außenanlagen an der Grundschule Großenkneten werden zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 € eingestellt, sofern die vorgestellte Planung angenommen wird.