Sach- und Rechtslage:
Die Grundzüge des Verwaltungsentwurfes des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2023 wurden im Finanz- und Wirtschaftsausschuss am 10.10.2022 vorgestellt.
Der Haushaltsplanentwurf 2023 ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0270/2021-2026 beigefügt. Auf den Entwurf mit dem umfangreichen Vorbericht wird verwiesen.
In die Zuständigkeit des Infrastrukturausschusses fallen folgende Produkte des Teilhaushaltes IV und bedeutende Maßnahmen:
Ergebnishaushalt
Teilhaushalt IV – Bau
Produkt Produktnummer Seitenzahl des
Entwurfs
Grundstücks- und P1.111400 88
Gebäudemanagement
Städteplanung, Vermessung, P1.511000 89 + 90
Raumordnung
Dorferneuerung/Städtebauförderung P1.511100 91 + 92
Bauverwaltung P1.521000 93
Abwasserbeseitigung P1.538000 94
Straßen, Wege und Plätze P1.541000 95
Straßenreinigung, -beleuchtung P1.545000 96
und Winterdienst
Grünanlagen und Kinderspielplätze P1.551000 97
Ehrenfriedhöfe P1.553000 98
Bauhof P1.573000 99
Finanzhaushalt
Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen 102 - 103
Zu den einzelnen Haushaltsansätzen wird in der Sitzung des Infrastrukturausschusses vorgetragen.
Der Bürgermeister schlägt folgenden Beschluss vor:
Dem Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2023 wird hinsichtlich der in die Zuständigkeit des Infrastrukturausschusses fallenden Produkte und Maßnahmen mit der Ergänzung, dass für den Knotenpunkt „Wildeshauser Straße, Visbeker Straße, Schulstraße, Am Gaswerk“ weitere 700.000 € an Auszahlungen und 450.000 € an Städtebaufördermittel aufgenommen werden, zugestimmt.
Beschlussempfehlung:
Dem Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2023 wird hinsichtlich der in die Zuständigkeit des Infrastrukturausschusses fallenden Produkte und Maßnahmen mit der Ergänzung, dass für den Knotenpunkt „Wildeshauser Straße, Visbeker Straße, Schulstraße, Am Gaswerk“ weitere 700.000 € an Auszahlungen und 450.000 € an Städtebaufördermittel aufgenommen werden, zugestimmt.