Sach- und Rechtslage:
Die Grundzüge des Verwaltungsentwurfs des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2023 wurden im Finanz- und Wirtschaftsausschuss am 10.10.2022 vorgestellt.
Der Haushaltsplanentwurf 2023 ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0271/2021-2026 beigefügt. Auf den Entwurf mit dem umfangreichen Vorbericht wird verwiesen.
In die Zuständigkeit des Jugend-, Ordnungs- und Sozialausschusses fallen folgende Produkte des Teilhaushaltes III und bedeutende Maßnahmen:
Ergebnishaushalt
Teilhaushalt III – Ordnung und Soziales
Produkt Produktnummer Seitenzahl des Entwurfs
Öffentliche Ordnung P1.122000 66
Standesamt P1.122100 67
Bürger-Service P1.122200 68
Brandschutz P1.126000 69 + 70
Katastrophenschutz P1.128000 71
Verwaltung der Sozialhilfe P1.311900 72
Leistungen nach dem Asyl- P1.313000 73
bewerberleistungsgesetz
Einrichtungen für Senioren P1.315000 74
Wohngeld P1.346000 75
Soziale Angelegenheiten/Integration P1.351700 76
Wirtschaftliche Jugendhilfe P1.361000 77
Jugendarbeit P1.362000 78
Tageseinrichtungen für Kinder P1.365000 79 + 80
Großenkneter Märkte P1.573200 81
Finanzhaushalt
Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen 84 + 85
Zu den einzelnen Haushaltsansätzen wird in der Sitzung des Jugend-, Ordnungs- und Sozialausschusses vorgetragen.
Mit Schreiben vom 21.09.2022 haben die Fraktionen der CDU und SPD vorgeschlagen, Planungskosten für die Erweiterung der Krippe in Großenkneten aufzunehmen.
Der Antrag ist der Beschlussempfehlung Nr. BV/0271/2021-2026 beigefügt.
Zur Begründung im Einzelnen wird auf den Antrag verwiesen.
Bereits bei der Planung der Kinderkrippe wurde die mögliche Erweiterung eines Gruppenraumes bedacht. Da die Nachfrage an Krippenplätzen höher ist, schlägt der Bürgermeister vor, die Erweiterung im Jahre 2023 zu planen, damit im Anschluss die Realisierung bei hoffentlich verbesserten Bedingungen im Baubereich erfolgen kann. Planungskosten in Höhe von 100.000 € sollten in den Haushalt 2023 aufgenommen werden.
Für die nach den Wünschen der Jugendlichen geplante Neugestaltung der Jugendfreizeitanlage in Ahlhorn wurden Kosten in Höhe von 620.000 € ermittelt. Da bislang nur Haushaltsmittel in Höhe von 220.000 € berücksichtigt sind, werden weitere 400.000 € benötigt. Eine Förderung nach dem Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ wird in Höhe von 410.000 € angestrebt.
Der Bürgermeister schlägt folgenden Beschluss vor:
Dem Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr
2023 wird hinsichtlich der in die Zuständigkeit des Jugend-, Ordnungs- und
Sozialausschusses fallenden Produkte und Maßnahmen mit der Ergänzung, dass
100.000 € Planungskosten für die Erweiterung der Kinderkrippe Großenkneten, für
die Jugendfreizeitanlage Ahlhorn weitere 400.000 € an Auszahlungen sowie
410.000 € Städtebaufördermittel aufgenommen werden, zugestimmt.