Sach- und Rechtslage:
Im vorhandenen Baugebiet „Großenkneten – Greve“ sind
sämtliche Grundstücke erfolgreich vermarktet worden. Da die Nachfrage an
Baugrundstücken weiterhin hoch ist, soll die wohnbauliche Entwicklung im
Ortsteil Großenkneten ortsverträglich fortgeführt werden.
In zentraler Lage konnten zwei Flächen erworben
werden, die ursprünglich als Erweiterungsflächen für den angrenzenden Friedhof
vorgesehen waren. Diese sind im Bebauungsplan Nr. 2a „Großenkneten – Mitte“
sowie im Bebauungsplan Nr. 40 „Großenkneten – Webskamp“ als „Grünflächen“ mit
der Zweckbestimmung „Friedhof“ planungsrechtlich abgesichert. Der
Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren mit der 95. Änderung angepasst.
Die Erschließung des südlichen Plangebiets erfolgt
über zwei Zufahrten über die Ahlhorner Straße. Der nördliche Teil wird über den
südlichen Teil erschlossen. Eine Not-Zuwegung ist über den Weidenweg möglich.
Der Bebauungsplan Nr. 138 „Großenkneten – Am
Schoolpad“ ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0283/2021-2026 als
Vorentwurf beigefügt und wird in der Sitzung des Planungs- und
Umweltausschusses durch das Planungsbüro PlanForum Nord, Großenkneten,
vorgestellt.
Aufgrund des Antrages der SPD-Fraktion wurde am
16.06.2022 der Beschluss des Verwaltungsausschusses gefasst, dass Schotter- und
Steingärten sowie die Verwendung fossiler Brennstoffe gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 23a
BauGB ausgeschlossen werden. Entsprechende Festsetzungen wurden im Vorentwurf
aufgenommen. Die Begrünung der Dächer ist bis zu einer Dachneigung von 20 Grad
vorgeschrieben. Damit werden Flachdächer zwar zugelassen, aber nur mit der
Auflage, diese dann auch zu begrünen.
Der Bürgermeister schlägt vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 138 „Großenkneten
– Am Schoolpad“ wird angenommen.
Sowohl die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wie auch die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
Beschlussempfehlung:
Der Vorentwurf
zum Bebauungsplan Nr. 138 „Großenkneten – Am Schoolpad“ wird angenommen.
Sowohl die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wie auch die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.