Sach- und Rechtslage:
Um eine moderate städtebauliche Entwicklung im
Ortsteil Halenhorst zu ermöglichen, wurde der Bebauungsplan Nr. 133 „Halenhorst
– Östlich Vor der Reihe“ aufgestellt.
Durch die zusätzlichen Baumöglichkeiten wird
insbesondere der Bedarf an Wohnraum für junge Familien gedeckt sowie ein
Generationswechsel auf den aktiven sowie ehemaligen landwirtschaftlichen
Hofstellen ermöglicht.
Die Ersterschließung des Baugebietes soll in diesem
Jahr durch die Herstellung einer Baustraße in asphaltbauweise erfolgen. Für die
Ableitung des Abwassers wird eine Schmutzwasserleitung bis zur neuen
Pumpstation im Bereich des Grundstückes „Vor der Reihe 31“ verlegt. In diesem
Zuge wird die Straße in diesem Streckenabschnitt saniert.
Aufgrund der guten Bodenverhältnisse kann das
anfallende Regenwasser auf den Baugrundstücken versickern. Für die Entwässerung
der öffentlichen Verkehrsflächen wird im Einfahrtsbereich des Baugebietes eine
Versickerungsmulde errichtet. Über eine örtliche Bauvorschrift ist sichergestellt,
dass auf den Baugrundstücken zwei Einstellplätze pro Wohneinheit nachgewiesen
werden müssen. Darüber hinaus soll die öffentliche Straße von parkenden Autos
freigehalten werden. Um bei erhöhtem Besucherverkehr dennoch ausreichend
Parkmöglichkeiten vorzuhalten, wird im Bereich der Versickerungsmulde eine
zentrale Parkfläche geschaffen.
Die Erschließungsplanung ist der Beschlussvorlage-Nr.
BV/0326/2021-2026 beigefügt und wird in der Sitzung des
Infrastrukturausschusses durch Dipl.-Ing. Gunnar Hirsch vorgestellt.
Der Bürgermeister empfiehlt, folgenden Beschluss zu
fassen:
Die Planung zum Endausbau des Baugebietes „Halenhorst – Östlich Vor der Reihe“ wird angenommen.
Beschlussempfehlung:
Die Planung zum Endausbau des Baugebietes „Halenhorst – Östlich Vor der Reihe“ wird angenommen.