Betreff
Erschließung Baugebiet "Halenhorst - Östlich Vor der Reihe" - Annahme der Planung
Vorlage
BV/0326/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Sach- und Rechtslage:

 

Um eine moderate städtebauliche Entwicklung im Ortsteil Halenhorst zu ermöglichen, wurde der Bebauungsplan Nr. 133 „Halenhorst – Östlich Vor der Reihe“ aufgestellt.

 

Durch die zusätzlichen Baumöglichkeiten wird insbesondere der Bedarf an Wohnraum für junge Familien gedeckt sowie ein Generationswechsel auf den aktiven sowie ehemaligen landwirtschaftlichen Hofstellen ermöglicht.

 

Die Ersterschließung des Baugebietes soll in diesem Jahr durch die Herstellung einer Baustraße in asphaltbauweise erfolgen. Für die Ableitung des Abwassers wird eine Schmutzwasserleitung bis zur neuen Pumpstation im Bereich des Grundstückes „Vor der Reihe 31“ verlegt. In diesem Zuge wird die Straße in diesem Streckenabschnitt saniert.

 

Aufgrund der guten Bodenverhältnisse kann das anfallende Regenwasser auf den Baugrundstücken versickern. Für die Entwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen wird im Einfahrtsbereich des Baugebietes eine Versickerungsmulde errichtet. Über eine örtliche Bauvorschrift ist sichergestellt, dass auf den Baugrundstücken zwei Einstellplätze pro Wohneinheit nachgewiesen werden müssen. Darüber hinaus soll die öffentliche Straße von parkenden Autos freigehalten werden. Um bei erhöhtem Besucherverkehr dennoch ausreichend Parkmöglichkeiten vorzuhalten, wird im Bereich der Versickerungsmulde eine zentrale Parkfläche geschaffen.

 

Die Erschließungsplanung ist der Beschlussvorlage-Nr. BV/0326/2021-2026 beigefügt und wird in der Sitzung des Infrastrukturausschusses durch Dipl.-Ing. Gunnar Hirsch vorgestellt.

 

Der Bürgermeister empfiehlt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Planung zum Endausbau des Baugebietes „Halenhorst – Östlich Vor der Reihe“ wird angenommen.


Beschlussempfehlung:

 

Die Planung zum Endausbau des Baugebietes „Halenhorst – Östlich Vor der Reihe“ wird angenommen.