Sach- und Rechtslage:
In seiner Sitzung am 05.12.2022 hat der Rat den
Grundsatzbeschluss für eine Rathauserweiterung gefasst.
Das Rathaus wurde im Jahr 1972 errichtet und 1995
aufgrund des Mangels an Büroräumen erstmalig im Bestand umgebaut. Eine
Erweiterung und energetische Sanierung erfolgten im Jahr 2007.
Aufgrund des quantitativ gestiegenen Aufgabenvolumens
und der qualitativ erhöhten Anforderungen an die Arbeitsbereiche ist davon
auszugehen, dass zukünftig weitere Aufgaben auf die Kommunen zukommen und damit
auch die Arbeitsbelastung weiterwachsen wird. Diese Entwicklung hat evident zur
Folge, dass sich der Personalbedarf erhöht. Allein in den letzten Jahren war
ein stetiger Zuwachs der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kernverwaltung
zu verzeichnen. Durch eine hohe Präsenzerforderlichkeit der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter aufgrund der Bürgerfreundlichkeit als Dienstleistungsanbieter
können Homeoffice-Lösungen/Telearbeit künftig einen größeren Raum einnehmen,
ersetzen jedoch keinen (physischen) Arbeitsplatz auch als Anlaufstelle für die
Bürgerinnen und Bürger. Damit indiziert ist ein ansteigender Raumbedarf von zwölf
zusätzlichen Räumen, der mit den derzeit vorhandenen Kapazitäten nicht mehr
gedeckt werden kann. Schon jetzt führt der Mangel an Räumlichkeiten zu einer
Aufweichung der Raumaufteilung nach Organisationseinheiten, obwohl diese
Ordnung für die Verwaltungsabläufe und die Kundenbetreuung relevant ist.
Da die Gemeinde diverse Beratungsmöglichkeiten durch
externe Fachkräfte anbietet, ist hierfür ein weiterer Raum zu planen. Eine
weitere Räumlichkeit ist für Trauungen vorgesehen, wobei eine Herrichtung
(Doppelnutzung) ebenfalls als Katastrophenschutzraum angedacht ist.
Der jetzige Ratssaal bietet sich für die Schaffung von
zusätzlichen Büros an. Er entspricht nicht mehr den aktuellen technischen und
räumlichen Standards. Ein neuer Ratssaal ist bei der Rathauserweiterung
berücksichtigt.
Das Planungsbüro Rolwes-Hauth-Jacobi GmbH & Co.
KG, Wildeshausen, wird in der Sitzung des Infrastrukturausschusses den
Vorentwurf zur Rathauserweiterung vorstellen.
Der Vorentwurf ist der Beschlussvorlage Nr.
BV/0327/2021-2026 beigefügt.
Der Bürgermeister empfiehlt, den Vortrag zur Kenntnis zu nehmen. Die Fraktionen/Gruppe erhalten somit Gelegenheit zur Beratung.
Beschlussempfehlung:
Der Vortrag wird zur Kenntnis genommen.