Sach- und Rechtslage:
Über viele Jahr hat die Familie Meyer in Huntlosen den
Gaststätten- und Saalbetrieb „Meyer’s Gasthaus“ betrieben. Inzwischen wurde der
Betrieb vollständig aufgegeben. Mit einer Wiedereröffnung ist aufgrund der
schwierigen wirtschaftlichen Lage im Bereich des Gaststättengewerbes und der
örtlichen Verhältnisse nicht zu rechnen.
Über die Jahre sind verschiedene Erweiterungen am
Gebäude durchgeführt worden. Aufgrund des altersgerechten Zustandes wären durch
einen Nachnutzer erhebliche Investitionen zu tätigen. Es muss daher befürchtet
werden, dass ein langfristiger Leerstand in exponierter Dorflage entstehen
könnte.
Die Gruppe Grüne – KA – Lahrmann hat mit E-Mail vom
12.01.2023 beantragt, ihren Antrag
vom 07.11.2022, eine Erhaltungssatzung für das Grundstück der Gaststätte
„Meyer’s Gasthaus“ in Huntlosen, Bahnhofstraße 67, gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1
Baugesetzbuch (BauGB) zu erlassen, im Planungs- und Umweltausschuss zu beraten.
Hierdurch soll der ortsbildprägende sowie historische Gebäudebestand dauerhaft
erhalten werden. Im Einzelnen wird auf die bereits mit Schreiben vom 07.11.2022
vorgebrachten Gründe verwiesen.
Der Antrag ist der Beschlussvorlage Nr.
BV/0333/2021-2026 beigefügt.
Zweifelsohne handelt es sich bei den vorhandenen
Gebäuden um einen alten Baubestand. Eine denkmalschutzwürdige Funktion der
Gaststätte wurde nicht festgestellt. Darüber hinaus bestehen keine
Anhaltspunkte, dass eine geschichtliche oder künstlerische Bedeutung von dem
Grundstück ausgeht, die einen erheblichen Gebietsschutz über eine
Erhaltungssatzung im Sinne von § 172 BauGB rechtfertigt.
Durch die baurechtliche Einordnung nach § 34 BauGB
(Innenbereich) wird sichergestellt, dass sich künftige Vorhaben in die Eigenart
der näheren Umgebung einfügen. Insbesondere darf das Ortsbild nicht
beeinträchtigt werden. Über die Zulässigkeit von Vorhaben im Innenbereich wird
im bauaufsichtlichen Verfahren durch die Baugenehmigungsbehörde des Landkreises
Oldenburg im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden. Aufgrund der guten und
engen Abstimmung mit dem Landkreis Oldenburg wird diese Möglichkeit der
Mitgestaltung als ausreichend angesehen. Eine darüberhinausgehende und für den
Eigentümer erheblich einschränkende Erhaltungssatzung wird damit entbehrlich.
Der Verwaltungsausschuss hat am 15.12.2022
beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen für ein Bauvorhaben (4
Mehrfamilienhäuser) auf der Fläche zu erteilen.
Aus den vorgenannten Gründen wird die städtebauliche
Erforderlichkeit der Planung nicht gesehen, so dass eine Erhaltungssatzung nach
§ 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB nicht erlassen werden sollte.
Der
Bürgermeister empfiehlt, folgenden Beschluss zu fassen:
Eine Erhaltungsatzung gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1
Baugesetzbuch (BauGB) wird für das Grundstück „Meyer’s Gasthaus“ in Huntlosen,
Bahnhofstraße 67, nicht aufgestellt.
Beschlussempfehlung:
Eine Erhaltungsatzung gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird für das Grundstück „Meyer’s Gasthaus“ in Huntlosen, Bahnhofstraße 67, nicht aufgestellt.