Betreff
99. Flächennutzungsplanänderung, Bereich "Biomethananlage Grüner Weg" - Aufstellungsbeschluss
Vorlage
BV/0336/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Sach- und Rechtslage:

 

Im Zuge der Energiekrise wurde festgestellt, dass die Produktion von Energie breit aufgestellt werden muss. Ein Baustein ist dabei die Nutzung von Biomethan. Daher beabsichtigt der landwirtschaftliche Betrieb am „Grünen Weg 4“ in Halenhorst die Verarbeitung des auf dem Betriebsstandort produzierten Biogas umzustellen.

 

Aufgrund des hohen Energiebedarfes reicht die bisherige Kapazität der Biomasseanlage nicht aus, um die Aufbereitungsanlage wirtschaftlich betreiben zu können. Nach § 35 Abs. 1 Nr. 6c BauGB darf je Hofstelle oder Betriebsstandort nur eine Anlage zur energetischen Nutzung von Biomasse errichtet werden. Die Bauleitplanung beinhaltet somit eine Biomasseanlage, die planungsrechtlich im Außenbereich nicht privilegiert ist.

 

Im Flächennutzungsplan ist der Geltungsbereich derzeit als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesen. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Biomethananlage außerhalb der Privilegierung nach § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) mit den entsprechenden erforderlichen Betriebseinrichtungen (Fermenter, Gärrestelager, Vorgrube, Befüll- und Entnahmeplatz, Technikraum, Halle, Feststoffeintrag, Mistlagerflächen, Abluft, Kondensatschacht, Gasaufbereitung) zu schaffen, wird die Fläche zukünftig als Sondergebiet „Biomethan (SO)“ gemäß § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) dargestellt.

 

Ein Übersichtsplan ist der Beschlussvorlage Nr. BV_0336_2021-2026 beigefügt.

 

Der Bürgermeister empfiehlt:

 

 

Für den im anliegenden Kartenausschnitt gekennzeichneten Bereich soll die 99. Flächennutzungsplanänderung, Bereich „Biomethananlage Grüner Weg“ aufgestellt werden.

 

Das Verfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ist durchzuführen.

 


Beschlussempfehlung:

 

Für den im anliegenden Kartenausschnitt gekennzeichneten Bereich soll die 99. Flächennutzungsplanänderung, Bereich „Biomethananlage Grüner Weg“ aufgestellt werden.

 

Das Verfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ist durchzuführen.