Sach- und Rechtslage:
Im Zuge der Energiekrise wurde festgestellt, dass die
Produktion von Energie breit aufgestellt werden muss. Ein Baustein ist dabei
die Nutzung von Biomethan. Daher beabsichtigt der landwirtschaftliche Betrieb
am „Grünen Weg 4“ in Halenhorst, die Verarbeitung des auf dem Betriebsstandort
produzierten Biogas umzustellen.
Bisher wurde das Biogas aus der privilegierten
Biomasseanlage in einem Blockheizkraftwerk verstromt und in das öffentliche
Stromnetz eingespeist. Zukünftig soll eine Aufbereitungsanlage das erzeugte
Biogas reinigen, damit es direkt in das öffentliche Gasnetz eingeleitet werden
kann.
Aufgrund des hohen Energiebedarfes reicht die
bisherige Kapazität der Biomasseanlage nicht aus, um die Aufbereitungsanlage
wirtschaftlich betreiben zu können. Nach § 35 Abs. 1 Nr. 6c BauGB darf je
Hofstelle oder Betriebsstandort nur eine Anlage zur energetischen Nutzung von
Biomasse errichtet werden. Die Bauleitplanung beinhaltet somit eine
Biomasseanlage, die planungsrechtlich im Außenbereich nicht privilegiert ist.
Für die Errichtung einer Biomethananlage außerhalb der
Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 6 Baugesetzbuch (BauGB) mit den
entsprechend erforderlichen Betriebseinrichtungen (Fermenter, Gärrestelager,
Vorgrube, Befüll- und Entnahmeplatz, Technikraum, Halle, Feststoffeintrag,
Mistlagerflächen, Abluft, Kondensatschacht, Gasaufbereitung) müsste ein
Bebauungsplan aufgestellt werden.
Ein Übersichtsplan ist der Beschlussvorlage Nr.
BV/0337/2021-2026 beigefügt.
Im Bebauungsplan wird geregelt, dass die
Rohgasproduktion vollständig in Form von Biomethan in das Erdgasnetz des
Netzbetreibers einzuspeisen ist. Darüber hinaus soll die Rohbiogasmenge auf 2,0
Mio. Normenkubikmeter pro Jahr beschränkt werden. Weitere Rahmenbedingungen werden
in einem Durchführungsvertrag geregelt.
Der Verwaltungsausschuss hat am 15.12.2022
beschlossen, unter Rahmenbedingungen, die in einem städtebaulichen Vertrag
festzulegen sind, eine Bauleitplanung in Aussicht zu stellen.
Der Bürgermeister empfiehlt:
Für den im anliegenden Kartenausschnitt
gekennzeichneten Bereich soll der Bebauungsplan Nr. 142 „Biomethananlage Grüner
Weg“ aufgestellt werden.
Das Verfahren ist nach dem Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Beschlussempfehlung:
Für den im
anliegenden Kartenausschnitt gekennzeichneten Bereich soll der Bebauungsplan
Nr. 142 „Biomethananlage Grüner Weg“ aufgestellt werden.
Das Verfahren ist nach dem Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.