Sach- und Rechtslage:
In Ahlhorn stehen derzeit keine gemeindeeigenen
Gewerbe- und Industrieflächen zur Verfügung. Zur Sicherung und
Weiterentwicklung ortsnaher Arbeitsplätze ist die kommunale Entwicklung von
gewerblichen Flächen ein enormer Standortvorteil.
Aus diesem Grund soll östlich des Gewerbe- und
Industriegebiets „Gewerbe- und Industriegebiet Ahlhorner Heide“, südlich zur
„Cloppenburger Straße“ und westlich zur Straße „Am Bahnhof“ der Bebauungsplan
Nr. 140 „Ahlhorn – südlich Cloppenburger Straße“ aufgestellt werden.
Das Gebiet wird derzeit bereits als „Gewerbliche
Baufläche“ im Flächennutzungsplan dargestellt.
Ein Übersichtsplan ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0339/2021-2026 beigefügt.
Eine verkehrliche Erschließung des Gebietes könnte
über die „Cloppenburger Straße“ und eine zweite Anbindung zwischen den
Grundstücken „Zeppelinring 28“ und „Zeppelinring 26“ über die Straße
„Zeppelinring“ erfolgen. Der dortige Grünstreifen befindet sich im Eigentum der
Gemeinde Großenkneten, über welchen eine Erschließung möglich wäre. Im Zuge des
Bauleitplanverfahrens erfolgt eine weitere Abstimmung der Planung.
In einem noch zu erstellenden Schallgutachten werden
Aussagen zu einer möglichst effizienten Flächennutzung getroffen. Eine
detaillierte Flächenausweisung erfolgt im Zuge der weiteren Planung.
Der Bürgermeister schlägt vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
Für den im anliegenden Kartenausschnitt
gekennzeichneten Bereich soll der Bebauungsplan Nr. 140 „Ahlhorn – südlich
Cloppenburger Straße“ aufgestellt werden.
Das Verfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ist durchzuführen.
Beschlussempfehlung:
Für den im
anliegenden Kartenausschnitt gekennzeichneten Bereich soll der Bebauungsplan
Nr. 140 „Ahlhorn – südlich Cloppenburger Straße“ aufgestellt werden.
Das Verfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ist durchzuführen.