Sach- und Rechtslage:
Durch verschiedene Faktoren ist in den letzten Jahren
eine allgemein steigende Bautätigkeit in den einzelnen Ortsteilen zu
beobachten. Insbesondere der weiterhin hohe Bedarf an Mietwohnungen führt dazu,
dass in den gewachsenen Ortslagen vermehrt größere Gebäudekomplexe entstehen,
die zu einer ortsunüblichen und teilweise unverträglichen Nachverdichtung
führen. Das Ortsbild wird hierdurch ungewollt erheblich verändert.
Die in den Ortskernen rechtsverbindlichen
Bebauungspläne sind überwiegend in den 60er, 70er und 80er Jahren aufgestellt
worden. In der Zwischenzeit hat sowohl ein baurechtlicher wie auch ein
wohnwirtschaftlicher Wandel stattgefunden, der in dieser Form nicht
vorhersehbar war.
In seiner Sitzung vom 26.09.2022 hat der Rat der
Gemeinde Großenkneten das Verdichtungskonzept für den Bebauungsplan Nr. 135
„Ahlhorn – Wildeshauser Straße Süd“ angenommen und damit die Grundlage für den
Vorentwurf geschaffen.
Das Plangebiet wird in ein Urbanes Gebiet (MU),
Mischgebiet (MI), Allgemeines Wohngebiet (WA) und ein Reines Wohngebiet (WR)
unterteilt.
Im MU wird eine Grundflächenzahl von 0,6 sowie zwei
Vollgeschosse bei einer offenen Bauweise vorgeschrieben. Im MU 1 sind höchstens
zehn, im MU 2 höchstens acht Wohneinheiten zulässig.
Entlang der Vechtaer Straße südlich des staatlichen
Forstamtes wird ein MU 1 festgesetzt. An der Wildeshauser Straße bis zur
Zeppelinstraße wird ein MU 2 festgelegt. Das MI wird anschließend an das MU ab
der Zeppelinstraße bis zur Waldstraße ausgewiesen. Zulässig sind sechs Wohneinheiten
bei einer Grundflächenzahl von 0,6 und höchstens zwei Vollgeschossen.
Im WA 1 ist eine Bebauung mit sechs Wohneinheiten bei
höchstens zwei Vollgeschossen und einer Grundflächenzahl von 0,4 zulässig. Die
gleichen Festsetzungen werden im WA 2 getroffen, allerdings sind hier vier
Wohneinheiten zulässig. Für beide baulichen Nutzungen ist die offene Bauweise
vorgeschrieben. Das WA 3 darf bei einer Grundflächenzahl von 0,3 und höchstens
zwei Vollgeschossen mit zwei Wohneinheiten bebaut werden. Es sind nur Einzel-
und Doppelhäuser zulässig.
Ein WA 1 ist im Bereich nördlich und südlich der
Zeppelinstraße vorgesehen. Damit findet gemäß dem Nachverdichtungskonzept eine
Abstufung zum MU bzw. MI statt.
Die WA 2 und WA 3 sind in der Zone II des Nachverdichtungskonzeptes
geplant.
In der „Kapitän-Strasser-Straße wird der Bestand
festgesetzt, sodass hier eine Nutzung als Reines Wohngebiet (WR 2) mit sechs
Wohneinheiten und einer Grundflächenzahl von 0,3 bei einer Zulässigkeit von
höchstens zwei Vollgeschossen festgelegt wird.
Die Siedlungen in der Blumenstraße und in der Straße
„Am Kasinowald“ werden aufgrund ihrer Struktur als WR 1 mit einer
Grundflächenzahl von 0,3, höchstens zwei Vollgeschossen und einer Bebaubarkeit
mit zwei Wohneinheiten, wobei nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig sind,
festgesetzt.
Der Bebauungsplan Nr. 135
„Ahlhorn – Wildeshauser Straße Süd“ ist der Beschlussvorlage Nr.
BV/0343/2021-2026 als
Vorentwurf beigefügt und wird in der Sitzung des Planungs- und
Umweltausschusses durch das Planungsbüro Diekmann • Mosebach und Partner,
Rastede vorgestellt.
Der
Bürgermeister schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 135 „Ahlhorn –
Wildeshauser Straße Süd“ wird angenommen.
Sowohl die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wie auch die frühzeitige Beteiligung der
Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
Beschlussempfehlung:
Der Vorentwurf
zum Bebauungsplan Nr. 135 „Ahlhorn – Wildeshauser Straße Süd“ wird angenommen.
Sowohl die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wie auch die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.