Betreff
Film- und Tonaufnahmen öffentlicher Gremiensitzungen (Livestreaming); Antrag auf Änderung der Hauptsatzung
Vorlage
BV/0351/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Sach- und Rechtslage:

 

Mit Schreiben vom 07.02.2023 beantragen die FDP-Fraktion sowie die Gruppe Grüne - KA -

Lahrmann die Änderung der Hauptsatzung, um Film- und Tonaufnahmen öffentlicher Gremiensitzungen (Livestream im Internet) zu ermöglichen. Der Antrag ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0351/2021-2026 beigefügt.

 

Durch eine Änderung des § 64 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) sind die rechtlichen Grundvoraussetzungen für eine solche Regelung – unabhängig vom Vorliegen z.B. pandemischer Lagen - geschaffen worden. Film- und Tonaufnahmen sind somit zulässig, soweit die Hauptsatzung der Gemeinde eine entsprechende Regelung vorsieht.

 

Die Liveübertragung (Streaming) von Sitzungen kann zu einer größeren Transparenz der politischen Entscheidungsprozesse in der Öffentlichkeit führen, da für Einwohnerinnen und Einwohner sowie für Gäste die Möglichkeit zur Teilnahme an den Sitzungen somit nicht von der persönlichen Anwesenheit abhängig ist.

 

Zu unterscheiden ist zwischen der Übertragung von Ton- und Bildaufnahmen (Streaming) und Hybridsitzungen. Im Gegensatz zu Hybridsitzungen sind die Gremienmitglieder bei übertragenen (gestreamten) Sitzungen am Sitzungsort persönlich anwesend.

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Die Verwaltung lehnt eine Übertragung öffentlicher Sitzungen grundsätzlich nicht ab. Hybridsitzungen werden aufgrund des technischen und organisatorischen Aufwandes sowie Unsicherheiten bei technischen Problemen eher skeptisch gesehen. Eine lebendige Diskussionskultur scheint auch eher in Präsenz möglich zu sein.

 

Eine Auswertung zur Umsetzung von Livestreaming und/oder Hybridsitzungen der Nachbarkommunen hat ergeben, dass bisher nur die Gemeinde Hatten sowie die Stadt Wildeshausen Livestreaming als besondere Bürgerbeteiligung anbieten

 

Voraussetzung für eine Umsetzung sind neben den rechtlichen Vorgaben die Installation entsprechender Technik (Übertragungssystem, Videokamera, Mikrofone) sowie das Einverständnis der Gremienmitglieder für die Verarbeitung personenbezogener Daten.

 

Der Ratssaal verfügt noch nicht über die entsprechende Technik. Die Installation einer oder mehrerer Kameras und Mikrofone ist mit Kosten verbunden. Vor dem Hintergrund des erwarteten und geplanten Um- und Anbaus des Rathauses ist daher abzuwägen, ob der finanzielle Aufwand den erwarteten positiven Effekt - für einen überschaubaren Übergangszeitraum - rechtfertigt.

 

Der neue Ratssaal soll zukunftsfähig mit entsprechender Technik, auch für Ton- und Bildaufnahmen sowie für weitere technische Möglichkeiten ausgestattet werden. Hierzu sollen feste Systeme installiert werden. Da der jetzige Ratssaal später zu Büroräumen umgebaut werden soll, wäre ein jetzt zu beschaffendes Übertragungssystem entbehrlich.

 

Bei einer späteren Umsetzung können die Erfahrungen anderer Kommunen genutzt werden.

 

Nach Abwägung der berechtigten Interessen der antragstellenden FDP-Fraktion sowie der Gruppe mit den zu erwartenden finanziellen Aufwendungen empfiehlt der Bürgermeister, dem Antrag auf Änderung der Hauptsatzung für die Zulassung von Film- und Tonaufnahmen (Livestreaming) in öffentlichen Gremiensitzungen zunächst nicht nachzukommen.

 

Bei der baulichen Erweiterung des Rathauses soll die entsprechende Veranstaltungstechnik berücksichtigt und dann eine Änderung der Hauptsatzung umgesetzt werden.


Beschlussempfehlung:

 

Dem Antrag der FDP-Fraktion sowie der Gruppe Grüne – KA – Lahrmann auf Änderung der Hauptsatzung für die Zulassung von Film- und Tonaufnahmen (Livestreaming) öffentlicher Gremiensitzungen wird zunächst nicht nachgekommen.

 

Beim geplanten An- und Umbau des Rathauses sollen die technischen Voraussetzungen für künftige Videoübertragungen (Livestreaming) geschaffen werden.