Sach- und Rechtslage:
Mit Schreiben
vom 07.02.2023 beantragen die FDP-Fraktion sowie die Gruppe Grüne - KA -
Lahrmann die Änderung der Hauptsatzung, um Film- und
Tonaufnahmen öffentlicher Gremiensitzungen (Livestream im Internet) zu
ermöglichen. Der Antrag ist der Beschlussvorlage
Nr. BV/0351/2021-2026 beigefügt.
Durch eine Änderung des § 64 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) sind die rechtlichen Grundvoraussetzungen
für eine solche Regelung – unabhängig vom Vorliegen z.B. pandemischer Lagen -
geschaffen worden. Film- und Tonaufnahmen sind somit zulässig, soweit die
Hauptsatzung der Gemeinde eine entsprechende Regelung vorsieht.
Die Liveübertragung (Streaming) von Sitzungen kann zu
einer größeren Transparenz der politischen Entscheidungsprozesse in der
Öffentlichkeit führen, da für Einwohnerinnen und Einwohner sowie für Gäste die
Möglichkeit zur Teilnahme an den Sitzungen somit nicht von der persönlichen
Anwesenheit abhängig ist.
Zu unterscheiden ist zwischen der Übertragung von Ton-
und Bildaufnahmen (Streaming) und Hybridsitzungen. Im Gegensatz zu
Hybridsitzungen sind die Gremienmitglieder bei übertragenen (gestreamten)
Sitzungen am Sitzungsort persönlich anwesend.
.
Die Verwaltung lehnt eine Übertragung öffentlicher
Sitzungen grundsätzlich nicht ab. Hybridsitzungen werden aufgrund des
technischen und organisatorischen Aufwandes sowie Unsicherheiten bei
technischen Problemen eher skeptisch gesehen. Eine lebendige Diskussionskultur
scheint auch eher in Präsenz möglich zu sein.
Eine Auswertung zur Umsetzung von Livestreaming
und/oder Hybridsitzungen der Nachbarkommunen hat ergeben, dass bisher nur die
Gemeinde Hatten sowie die Stadt Wildeshausen Livestreaming als besondere
Bürgerbeteiligung anbieten
Voraussetzung für eine Umsetzung sind neben den
rechtlichen Vorgaben die Installation entsprechender Technik
(Übertragungssystem, Videokamera, Mikrofone) sowie das Einverständnis der
Gremienmitglieder für die Verarbeitung personenbezogener Daten.
Der Ratssaal verfügt noch nicht über die entsprechende
Technik. Die Installation einer oder mehrerer Kameras und Mikrofone ist mit
Kosten verbunden. Vor dem Hintergrund des erwarteten und geplanten Um- und
Anbaus des Rathauses ist daher abzuwägen, ob der finanzielle Aufwand den
erwarteten positiven Effekt - für einen überschaubaren Übergangszeitraum -
rechtfertigt.
Der neue Ratssaal soll zukunftsfähig mit
entsprechender Technik, auch für Ton- und Bildaufnahmen sowie für weitere
technische Möglichkeiten ausgestattet werden. Hierzu sollen feste Systeme
installiert werden. Da der jetzige Ratssaal später zu Büroräumen umgebaut
werden soll, wäre ein jetzt zu beschaffendes Übertragungssystem entbehrlich.
Bei einer späteren Umsetzung können die Erfahrungen
anderer Kommunen genutzt werden.
Nach
Abwägung der berechtigten Interessen der antragstellenden FDP-Fraktion sowie
der Gruppe mit den zu erwartenden finanziellen Aufwendungen empfiehlt der
Bürgermeister, dem Antrag auf Änderung der Hauptsatzung für die Zulassung von
Film- und Tonaufnahmen (Livestreaming) in öffentlichen Gremiensitzungen
zunächst nicht nachzukommen.
Bei der baulichen Erweiterung des Rathauses soll die entsprechende Veranstaltungstechnik berücksichtigt und dann eine Änderung der Hauptsatzung umgesetzt werden.
Beschlussempfehlung:
Dem Antrag der FDP-Fraktion sowie der Gruppe Grüne – KA – Lahrmann auf
Änderung der Hauptsatzung für die Zulassung von Film- und Tonaufnahmen
(Livestreaming) öffentlicher Gremiensitzungen wird zunächst nicht nachgekommen.
Beim geplanten An- und Umbau des Rathauses sollen die technischen Voraussetzungen für künftige Videoübertragungen (Livestreaming) geschaffen werden.