Betreff
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 - Verwendung des Überschusses und Entlastung des Bürgermeisters
Vorlage
BV/0353/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Sach- und Rechtslage:

 

Für jedes Haushaltsjahr ist ein Jahresabschluss nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung aufzustellen.

 

Nach § 129 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) hat der Bürgermeister die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses festzustellen und dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorzulegen. Sowohl der Jahresabschluss als auch der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes ist dem Rat unverzüglich vorzulegen.

 

Der vorläufige Jahresabschluss wurde dem Rechnungsprüfungsamt vorgelegt und den Ratsmitgliedern mit E-Mail vom 02.06.2022 zur Verfügung gestellt. Im Zuge der Rechnungsprüfung wurden Anlagen ergänzt, Beträge der Jahresrechnung jedoch nicht verändert.

 

Der endgültige Jahresabschluss sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 20.02.2023 sind der Beschlussvorlage Nr. BV/0353/2021-2026 beigefügt.

 

Der Rat hat den Jahresabschluss, die Zuführung des Überschusses in die Überschussrücklage und die Entlastung des Bürgermeisters zu beschließen (§§ 58 Abs. 1 Nr. 10, 110 Abs. 7 und 129 Abs. 1 NKomVG).

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat eine ordnungsmäßige Haushaltsführung bescheinigt und keine Beanstandungen zum Jahresabschluss 2021 festgestellt. Ferner werden auch keine Bedenken gegen die Entlastung des Bürgermeisters erhoben. Auf die Schlussfeststellung des Prüfungsberichtes wird insofern verwiesen.

 

Das ordentliche Ergebnis des Ergebnishaushaltes schließt 2021 mit einem Überschuss von 7.663.969,00 € ab. Nach der Haushaltsplanung war ein Überschuss von 1.232.700,00 € eingeplant, so dass sich das ordentliche Ergebnis somit um 6.431.269,00 € verbessert. Durch eine sparsame Haushaltsführung waren die Gesamtaufwendungen insbesondere bei den Sach- und Dienstleistungen um 738.732,87 € geringer als geplant.

 

Bei den Erträgen konnten insbesondere beim Anteil an der Einkommenssteuer (+ ~366.000,00 €) sowie bei den Zuweisungen des Landkreises (+ ~579.000,00 €) Mehreinnahmen erzielt werden. Das Gewerbesteueraufkommen betrug etwa 16,1 Mio. €. Es lag um etwa 4,1 Mio. Euro über dem Haushaltsansatz. Insgesamt wurden etwa 5,595 Mio. Euro mehr an Erträgen als geplant gebucht.

 

Das außerordentliche Ergebnis sieht einen Überschuss von 411.384,22 € vor. Vor allem „Grundstücksveräußerungsgewinne“ (Differenz zwischen Kaufpreis und Bilanzbuchwert) führten zu diesem um 111.384,22 € besseren Ergebnis.

 

Insgesamt schließt die Ergebnisrechnung mit einem Überschuss von 8.075.353,22 € ab. Dieser Überschuss ist der Überschussrücklage für den ordentlichen bzw. außerordentlichen Ergebnishaushalt zuzuführen.

 

Die Bilanzsumme Ende des Jahres 2021 beträgt 151.439.320,43 €. Gegenüber dem Vorjahr ist die Bilanzsumme um 11.246.130,96 € höher. Das Sachvermögen und die liquiden Mittel sind deutlich gegenüber dem Vorjahr gestiegen.

 

Die Geldschulden reduzierten sich um 233.067,23 € auf 1.840.215,70 €. Die Nettoposition (Eigenkapital) zeigt den Teil des Vermögens an, der nach Abzug der Verbindlichkeiten und Rückstellungen verbleibt. Sie erhöht sich um 10.287.879,21 € auf 126.918.755,32 €. 83,80 % des gemeindlichen Vermögens sind mit eigenen Mitteln finanziert.

 

Der Bürgermeister hat im Rahmen seiner Zuständigkeit im Jahr 2021 folgende über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen genehmigt:

 

Produkt/Maßnahme

PSP-Element

Betrag

Begründungen

Innere Verwaltung

P1.111100

4.033,47

coronabedingter Geschäftsaufwand

Wohngeld

P1.346000

24.553,68

Höhere Wohngeldansprüche, die vom Land erstattet werden.

Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft

P1.612000

4.563,57

Negativ-Zinsen für liquide Mittel

 

Die Einzelheiten zum Jahresabschluss 2021 können dem umfangreichen Anhang sowie dem Rechenschaftsbericht, die Bestandteile des Jahresabschlusses sind, entnommen werden.

 

Der Bürgermeister schlägt vor, den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 zu beschließen, die Überschüsse den Überschussrücklagen zuzuführen und dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen.


Beschlussempfehlung:

 

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 wird beschlossen. Die Überschüsse sind den Überschussrücklagen zuzuführen. Dem Bürgermeister wird Entlastung erteilt.