Betreff
Vorschlagsliste für die Übernahme des Amtes als Schöffin/Schöffe für die Geschäftsjahre 2024-2028 für den Amtsgerichtsbezirk Wildeshausen
Vorlage
BV/0354/2021-2026/1
Art
Beschlussvorlage

Sach- und Rechtslage:

 

Die Wahlperiode und damit die Amtszeit der gegenwärtigen Schöffinnen und Schöffen endet am 31.12.2023. Das Amtsgericht Wildeshausen hat die Gemeinde aufgefordert, für die Neubesetzung dieser Ämter eine Vorschlagsliste aufzustellen.

 

Aus dem Amtsgerichtsbezirk Wildeshausen sind 8 Hauptschöffen und 10 Hilfsschöffen für das Amtsgericht Wildeshausen sowie 12 Hauptschöffen für das Landgericht Oldenburg zu berufen. Entsprechend eines Verteilschlüssels in Anlehnung an die Einwohnerzahl sind für diese Ämter inklusive der Vertretungsfunktionen aus dem Gemeindegebiet mindestens 18 Personen vorzuschlagen.

 

Über die örtliche Presse und auf der Homepage der Gemeinde erfolgte ein Aufruf, sich für das Schöffenamt zu bewerben. Die Fraktionen/Gruppe wurden ebenfalls gebeten, Vorschläge zu unterbreiten.

 

Die FDP-Fraktion hat Michael Feiner und Reiner Niehsen als Schöffen vorgeschlagen.

 

Die CDU-Fraktion hat Ralf Martens als Schöffen vorgeschlagen.

 

Insgesamt sind somit mittlerweile 37 Bewerbungen für die Vorschlagsliste für die Übernahme des Amtes als Schöffin/Schöffe eingegangen.

 

 Die Vorschlagsliste ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0354/2021-2026/1 beigefügt.

 

Teilweise erfolgte die Bewerbung sowohl als Schöffin/Schöffe als auch als Jugendschöffin/-schöffe. Die Vorschlagsliste für die Jugendschöffen wird vom Jugendhilfeausschuss des Landkreises Oldenburg erstellt. Der anliegenden Liste kann somit ebenfalls entnommen werden, welche Personen dem Landkreis Oldenburg für die Vorschlagsliste zur Jugendschöffin/zum Jugendschöffen mitgeteilt wird. Zur Information ist die Liste der Personen, die als Jugendschöffin/-schöffe dem Landkreis gemeldet werden, ebenfalls der Beschlussvorlage Nr. BV/0355/2021-2026/1 beigefügt.  Ein gemeindlicher Beschluss ist hier nicht erforderlich.

 

Voraussetzungen für die Übernahme eines Schöffenamtes sind unter anderem der Wohnort in der Gemeinde, die deutsche Staatsangehörigkeit sowie ein Alter der Bewerberinnen und Bewerber zu Beginn der Wahlperiode zwischen dem beendeten 25. Lebensjahr und vor Vollendung des 70. Lebensjahres. Alle Bewerberinnen und Bewerber erfüllen diese Voraussetzungen und scheinen für die Ausübung des Ehrenamtes geeignet.

 

Nach Beratung im Verwaltungsausschuss am 09.03.2023 wurden die Listen ergänzt. Es wurden 3 zusätzliche Vorschläge für Schöffinnen und Schöffen aufgenommen.

 

Der Bürgermeister schlägt daher vor, die beigefügte Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen in der Strafgerichtsbarkeit für den Amtsgerichtsbezirk Wildeshausen für die Geschäftsjahre 2024-2028 aufzustellen.

 


Beschlussempfehlung:

 

Für die Übernahme des Amtes als Schöffin/Schöffe des Amtsgerichtsbezirks Wildeshausen für die Geschäftsjahre 2024-2028 wird die anliegende Vorschlagsliste aufgestellt.