Betreff
Brandschutz/Ernennung des stellv. Ortsbrandmeisters der Freiwilligen Feuerwehr Großenkneten, Ortsfeuerwehr Sage
Vorlage
BV/0365/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Sach- und Rechtslage:

 

Die 6-jährige Amtszeit des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Sage, Brandmeister Eckhard Poppe, endet am 30.09.2023. Herr Poppe hat erklärt, nicht erneut für dieses Amt zur Verfügung zu stehen.

 

In der Jahreshauptversammlung der Ortsfeuerwehr Sage am 27.01.2023 wurde Hauptlöschmeister Timo Neuhaus mehrheitlich vorgeschlagen (§ 20 Abs. 6 Nieders. Brandschutzgesetz – NBrandSchG). Die persönlichen Voraussetzungen für diese Ernennung liegen vor. Voraussetzungen für die Ernennung sind die Zugführerlehrgänge I und II. Diese hat Hauptlöschmeister Timo Neuhaus bereits 2012 erfolgreich absolviert und kann somit mit Wirkung zum 01.10.2023 zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Sage ernannt werden.

 

Der Kreisbrandmeister wurde gem. § 20 Abs. 4 NBrandSchG zur beabsichtigten Ernennung angehört. Er hat keine Bedenken geäußert.

 

Der Bürgermeister schlägt vor, gem. § 20 Abs. 4 NBrandSchG den Hauptlöschmeister Timo Neuhaus unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer einer Amtszeit von 6 Jahren mit Wirkung zum 01.10.2023 zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Sage zu ernennen.


Beschlussempfehlung:

 

Hauptlöschmeister Timo Neuhaus wird unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von 6 Jahren mit Wirkung zum 01.10.2023 zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Sage ernannt.