Betreff
Jugendarbeit - Errichtung einer Skateranlage
Vorlage
BV/0369/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Sach- und Rechtslage:

 

Mit Schreiben vom 03.09.2021 beantragten die Fraktionen CDU, SPD sowie FDP gemeinsam, eine Bedarfsanalyse bzw. Bedarfsbefragung über die Gemeindejugendpflege für eine Skateranlage durchzuführen und diese Anlage gegebenenfalls zu errichten.

 

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 09.12.2021 wurde die Verwaltung beauftragt, eine Bedarfsermittlung für die Errichtung einer solchen Anlage durchzuführen. Auf die Beschlussvorlage Nr. BV/0038/2021-2026 wird verwiesen.

 

Um sich erste Ideen für die Umsetzung einer Skateranlage zu holen, wurde am 06.05.2022 die Skateranlage in Lohne besichtigt. Die Anlage dort besteht aus einer Pumptrack- und einer Skateranlage. Die Kosten für die Errichtung der Anlage betrugen in Lohne 250.000,00 € für die Pumptrack-Anlage und 460.000,00 € für die Skateranlage. Weitere Kosten für die Außenanlage inkl. WC-Anlagen sind in diesen Kosten nicht enthalten.

 

Zu berücksichtigen ist weiterhin, dass die Stadt Lohne mit ca. 30.000 Einwohnern fast doppelt so groß ist wie Großenkneten. Die Kosten für eine Skateranlage sind abhängig von verschiedenen Faktoren (Größe, Art, Untergrund).

 

 

Die Bedarfsermittlung wurde durch die Gemeindejugendpflege im Sommer 2022   durchgeführt. Hierbei wurden etwa 1.200 Fragebögen an den Schulen verteilt, von denen über 600 ausgefüllte Fragebögen zurückkamen und ausgewertet wurden. Über die Ergebnisse der Auswertung wird die Leiterin der Gemeindejugendpflege, Frau Sarina Privitelli, in der Sitzung des Jugend-, Ordnungs- und Sozialausschusses berichten. 70 % der Befragten sprachen sich für die Nutzung einer Skateranlage aus.

 

Die Gruppe Grüne – KA – Lahrmann hat mit Schreiben vom 26.02.2023 den Antrag auf einen Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer Skateranlage gestellt. Ebenfalls sollen die Planungskosten im Haushalt berücksichtigt werden. Aufgrund der in Ahlhorn bereits vorhandenen Freizeitmöglichkeiten wird beantragt, die Skateranlage nicht im Ortsteil Ahlhorn zu errichten.

 

Der Antrag ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0369/2021-2026 ebenfalls beigefügt.

 

Das Ergebnis der Umfrage hat jedoch ergeben, dass sich die Mehrheit der Kinder und Jugendlichen für den Standort Ahlhorn ausgesprochen haben.

 

Der Bürgermeister spricht sich als Standort entgegen dem Antrag der Gruppe Grüne – KA – Lahrmann für die Fläche am Bahnhof in Ahlhorn, insbesondere aufgrund der guten Verkehrsanbindung, aus. Die Anlage in Ahlhorn wäre für Kinder und Jugendliche auch aus anderen Ortsteilen mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen. Ferner wären dort unmittelbare Anlieger nicht betroffen.

 

Die Fläche in Ahlhorn am Bahnhof, Flurstück 56/24, Flur 30, liegt im Eigentum der Gemeinde.

 

Ein Kartenauszug ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0369/2021-2026 beigefügt.

 

Im Nachtragshaushaltsplan 2023 könnten Planungskosten für eine Skateranlage eingeplant werden. Zusammen mit interessierten Kindern und Jugendlichen könnte die Anlage geplant und die Kosten ermittelt werden. Gleichzeitig sollten die bauleitplanerischen Voraussetzungen für die Fläche geschaffen werden.

 

Nach alledem schlägt der Bürgermeister vor, folgenden Grundsatzbeschluss zu fassen:

 

Nach dem ermittelten Bedarf soll eine Skateranlage unter Beteiligung von interessierten Kindern und Jugendlichen geplant werden. Als Standort wird der Bereich südlich des Bahnhofes in Ahlhorn festgelegt.

 

Die bauleitplanerischen Voraussetzungen sind für diesen Bereich zu schaffen.

 

Im Nachtragshaushalt 2023 sind Planungskosten für die Errichtung einer Skateranlage zu berücksichtigen.


Beschlussempfehlung:

 

Nach dem ermittelten Bedarf soll eine Skateranlage unter Beteiligung von interessierten Kindern und Jugendlichen geplant werden. Als Standort wird der Bereich südlich des Bahnhofes in Ahlhorn festgelegt.

 

Die bauleitplanerischen Voraussetzungen sind für diesen Bereich zu schaffen.

 

Im Nachtragshaushalt 2023 sind Planungskosten für die Errichtung einer Skateranlage zu berücksichtigen.