Sach- und Rechtslage:
Aufgrund der hohen Nachfrage an
Kindergarten-Betreuungsplätzen im Ortsteil Huntlosen wurde als Übergangslösung
eine fünfte zusätzliche Gruppe beim ev. Kindergarten Huntlosen geschaffen. Auf
die Beschlussvorlage Nr. BV/0129/2021-2026 wird verwiesen. Zum 01.04.2023 wurde
diese als Regel-Vormittagsgruppe mit einer Betreuungszeit von 08:00 Uhr bis
13:00 Uhr eingerichtet.
Für die Übernahme der Trägerschaft dieser Gruppe ist
mit der ev.-luth. Kirchengemeinde Huntlosen, vertreten durch
die Gemeinsame Kirchenverwaltung, Regionale Dienststelle
Delmenhorst/Oldenburg-Land (RDS), eine vertragliche Vereinbarung in Form eines
Ergänzungsvertrages zu treffen. Dieser Vertrag ist redaktionell an die bereits
bestehenden Trägerverträge mit den ev.-luth. Kirchengemeinden angepasst.
Aufgrund erforderlicher Absprachen zu einzelnen Vertragsregelungen konnte der
Vertragsentwurf erst jetzt abgestimmt werden.
Der Entwurf des
Ergänzungsvertrages ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0370/2021-2026 beigefügt.
Neben den grundlegenden Bestimmungen ist insbesondere
die Verwaltungskostenumlage, also die für die Verwaltung der Gruppe zu
zahlenden Verwaltungskosten, Gegenstand des Vertrages (§ 7).
Abweichend zu den bisherigen Regelungen wird als
Verwaltungskostenumlage für die neue Gruppe nicht mehr ein Pauschalsatz je
genehmigtem KiTa-Platz i.H.v. 190,00 €, sondern nunmehr 6% der
Fachpersonalkosten dieser Gruppe erhoben. Diese Verwaltungskosten sollen
künftig für alle Einrichtungen von ev. KiTa-Trägern erhoben werden, die sich
nicht dem Verbund der ev.-luth. Kindertagesstätten im Kirchenkreis
Delmenhorst/Oldenburg-Land „evkita doll“ anschließen.
Die voraussichtlichen Verwaltungskosten für diese
Gruppe betragen entsprechend einer Hochrechnung der Personalkosten für das Jahr
2023 (9 Monate) 6.075,00 €. (Zum Vergleich: nach der bisherigen Regelung wären
25 Plätze x 190,00 € = 4.750,00 €, für 9 Monate somit 3.562,50 € an
Verwaltungskostenpauschale angefallen).
Die Festlegung verschiedener Berechnungsgrundlagen für
die Verwaltung der Plätze wird verwaltungsseitig als nicht glücklich angesehen.
Die Kirchenverwaltung hat auf Anfrage jedoch mitgeteilt, dass die veränderte
Verwaltungskostenpauschale für die Deckungsfähigkeit der Verwaltungskosten
erforderlich und daher keine andere Regelung möglich sei.
Der Bürgermeister schlägt vor, dem 1. Ergänzungsvertrag für die Übergangsgruppe mit der Festlegung der geänderten Verwaltungskostenumlage von 6 % der Fachpersonalkosten zuzustimmen.
Beschlussempfehlung:
Dem beigefügten 1. Ergänzungsvertrag mit der Ev.-luth. Kirchengemeinde Huntlosen für die Kindertagesstätte „Zur Bullerbäke 6“ wird rückwirkend zum 01.04.2023 zugestimmt.