Sach- und Rechtslage:
Die Regionale Dienststelle Delmenhorst/Oldenburg Land
hat mit Schreiben vom 26.10.2022 beantragt, in der ev. Hans-Roth-Krippe Ahlhorn
eine integrative Gruppe durch Umwandlung einer Regelgruppe einzurichten.
Das Schreiben ist der Beschlussvorlage Nr.
BV/0371/2021-2026 beigefügt.
In der Kinderkrippe werden zurzeit 2 Regelgruppen mit
jeweils 15 Betreuungsplätzen betrieben. Derzeit besuchen zwei Kinder mit
erhöhtem Förderbedarf die Einrichtung. Bei einem Kind wurde durch das
Gesundheitsamt des Landkreises Oldenburg der erhöhte Förderbedarf bereits
festgestellt, bei dem anderen Kind wird das Überprüfungsverfahren auf den Weg
gebracht. Besonders in Ahlhorn steigt die Nachfrage nach der integrativen
Förderung stetig an.
In einer integrativen Krippengruppe stehen 10 Regel-
sowie 2 Integrationsplätze zur Verfügung. Durch die beabsichtigte Umwandlung
fallen somit insgesamt 3 Betreuungsplätze weg, welche durch die
altersübergreifende Gruppe in der Kindertagesstätte „Am Lemsen“ kompensiert
oder je nach Belegung der Integrationsplätze in der integrativen Gruppe wieder
mit Regelkindern aufgefüllt werden können. So können die Gruppen z.B. belegt
werden:
- 1 Kind mit erhöhtem Förderbedarf + 13
Regelkinder = 14 Betreuungsplätze
- 2 Kinder mit erhöhtem Förderbedarf + 10
Regelkinder = 12 Betreuungsplätze
- 3 Kinder mit erhöhtem Förderbedarf + 8
Regelkinder = 11 Betreuungsplätze
Der Leiter der ev. Kindertagesstätten Ahlhorn Arne
Koopmann beabsichtigt, max. 2 Integrationsplätze in der umgewandelten Gruppe zu
besetzen.
Voraussetzung für eine Integrationsgruppe ist die
zusätzliche Beschäftigung einer heilpädagogischen Fachkraft, deren
Personalkosten zu 100% von Land Niedersachsen erstattet werden.
Mit
der Umwandlung in eine Integrationsgruppe kann dem Bildungsauftrag und dem
besonderen Aufwand auch bei der Förderung von Kindern ausländischer Herkunft
und Kindern aus besonders benachteiligten Bevölkerungsgruppen gerecht werden.
Der
Bürgermeister schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Umwandlung einer Regel-Krippengruppe in eine integrative Krippengruppe in der ev. Hans-Roth-Krippe zum 01.08.2023 wird zugestimmt.
Beschlussempfehlung:
Der Umwandlung einer Regel-Krippengruppe in eine integrative Krippengruppe in der ev. Hans-Roth-Krippe zum 01.08.2023 wird zugestimmt.