Betreff
Vorstellung "Sozialer Maßnahmenplan"
Vorlage
BV/0375/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Sach- und Rechtslage:

 

Zu Erreichung der festgelegten Sanierungsziele im Städtebauförderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ sind neben den investiven baulichen Projekten auch soziale Maßnahmen erforderlich. 

 

Durch einen sozialen Maßnahmenplan soll insbesondere die Zusammenführung und Abstimmung der Maßnahmen, die im Quartier sinnvoll sind, unter Einbeziehung der relevanten sozialen Akteure, festgelegt werden. Der soziale Maßnahmenplan soll als offenes Konzept fungieren, welches in regelmäßigen Zeitabständen angepasst werden kann und dient zugleich als Instrument der Aufgaben im Programm „Sozialer Zusammenhalt“.

 

Ausgangspunkte für die Entstehungsweise waren sowohl das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept als auch der integrierte städtebauliche Rahmenplan sowie Informationen und Ergebnisse aus den bisherigen durchgeführten Veranstaltungen. So wurden am 18.09.2020 der Akteur-Workshop, am 07.07.2021 die Ideenwerkstatt, am 03.11.2021 die 1. Sozialträgerkonferenz und am 24.05.2021 die 2. Sozialträgerkonferenz abgehalten.

 

Am 08.03.2023 haben die sozialen Akteure bei der 3. Sozialträgerkonferenz den sozialen Maßnahmenplan beschlossen.

 

Die sozialen Maßnahmen wurden den Handlungsfeldern „Wohnen“, „Soziales“, „Freizeit und Kultur“ sowie „Gesundheit und Sicherheit“ zugeordnet. Vermerkt wurde, ob Maßnahmen schon angeschoben oder umgesetzt worden sind.  Die sozialen Akteure haben in der 3. Sozialträgerkonferenz den einzelnen Maßnahmen Prioritäten zugeordnet. Der Bearbeitung der priorisierten Maßnahmen kommt besondere Bedeutung zu.

 

Die Quartiersmanagerin, Frau Julia Timm, wird in der Sitzung des Jugend-, Ordnungs- und Sozialausschusses den sozialen Maßnahmenplan und die priorisierten Maßnahmen in ihren einzelnen Handlungsfeldern vorstellen.

 

Der soziale Maßnahmenplan ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0375/2021-2026 beigefügt.

 

Der Bürgermeister empfiehlt, den durch die Sozialträgerkonferenz beschlossenen sozialen Maßnahmenplan zur Kenntnis zu nehmen.


Beschlussempfehlung:

 

Der soziale Maßnahmenplan im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ wird zur Kenntnis genommen.