Betreff
98. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich "Sonderbauflächen Windenergie" - Annahme als Vorentwurf
Vorlage
BV/0376/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Sach- und Rechtslage:

 

Mit Inkrafttreten der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sonderbauflächen Windenergie“ am 10.07.1999 wurde eine positive Standortzuweisung für die Errichtung von Windkraftanlagen durchgeführt.

 

Aufgrund der energiepolitischen Neuausrichtung auf Bundes- und Landesebene wird der Windenergie ein überragendes öffentliches Interesse beigemessen. Inzwischen hat es zahlreiche gesetzliche Änderungen gegeben, die das Vorgehen bei der Ausweisung von Windenergiestandorten grundlegend verändert hat.

 

Die Landkreise haben gemäß dem Ziel der Raumordnung geeignete raumbedeutsame Standorte für die Nutzung von Windenergie zu sichern und unter Berücksichtigung der Repowering-Möglichkeiten in den Regionalen Raumordnungsprogrammen (RROP) festzulegen.

 

Da die Bauleitpläne nach § 2 BauGB an den Zielen der Raumordnung anzupassen sind, wirkt sich der Windenergieerlass über das Landes-Raumordnungsprogramm und das RROP auch auf die zukünftigen Planungen der Gemeinde aus.

 

Aufgrund der neuen energiepolitischen Zielsetzung sowie diverser Rechtsprechungen ist es geboten, die Steuerung von Windenergieanlagen an die heutigen rechtlichen und tatsächlichen Anforderungen anzupassen.

 

Mit der Aufstellung der 98. Änderung des Flächennutzungsplanes werden die Flächen Bissel und Döhlen sowie am Grenzweg (Sannum/Hengstlage) planungsrechtlich als Sondergebiet für Windenergie ausgewiesen. Sämtliche Flächen eignen sich zum jetzigen Stand grundsätzlich aufgrund der Vorbelastung durch bestehende Windparks sowie aufgrund umfangreicher Voruntersuchungen zum Arten- und Naturschutz für eine Ausweisung als Windenergiefläche.

 

Der Vorentwurf wird zurzeit erarbeitet und in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses vorgestellt.

 

Zur Prüfung weiterer Windenergieflächen wird zunächst eine ergänzende Potenzialflächenanalyse mit begleitenden Untersuchungen zum Arten- und Naturschutz durchgeführt.

 

Der Bürgermeister empfiehlt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die 98. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Sonderbauflächen Windenergie“ wird als Vorentwurf angenommen.

 

Sowohl die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wie auch die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.


Beschlussempfehlung:

 

Die 98. Flächennutzungsplanänderung, Bereich „Sonderbauflächen Windenergie“ wird als Vorentwurf angenommen.

 

Sowohl die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wie auch die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.