Sach- und Rechtslage:
Die Jugendfreizeitanlage in Ahlhorn, Zum Sportzentrum,
soll umgestaltet werden. Es handelt sich hierbei um eine Maßnahme im Rahmen des
Städtebauförderprogramms „Sozialer Zusammenhalt“. Der durch das Planungsbüro WK
Freiraumplanung, Leer, erstellte Gestaltungsentwurf wurde in der Sitzung des
Infrastrukturausschusses am 03.11.2022 vorgestellt. Auf die Beschlussvorlage
Nr. BV/0263/2021-2026 wird verwiesen.
Die reinen Baukosten wurden bisher mit ca. 620.000,00
€ geschätzt. Eine aktualisierte Kostenschätzung geht von Kosten in Höhe von ca.
800.000,00 € aus. Daraufhin wurden Einsparpotentiale geprüft. Durch eine
Reduzierung der Kunststoffflächen sowie den Verzicht auf eine Sitzgruppe sind
Kosteneinsparungen von ca. 125.000,00 € möglich, so dass von Baukosten in Höhe
von 675.000,00 € ausgegangen wird. Zusammen mit den Planungsleistungen und
Nebenkosten werden Gesamtkosten in Höhe von 830.000,00 € (brutto)
erwartet. Haushaltsmittel stehen in Höhe von 620.000,00 € zur Verfügung, so
dass weitere 210.000,00 € bereitgestellt werden müssten.
Der geänderte Gestaltungsentwurf ist der
Beschlussvorlage Nr. BV/0384/2021-2026 beigefügt.
Aufgrund der zentralen Bedeutung der
Jugendfreizeitfläche für die Freizeitgestaltung in direkter Umgebung des
Jugendzentrums und den vorhandenen Sportanlagen sowie der hohen 2/3-Förderung
aus dem Städtebauförderprogramm soll die Maßnahme wie vorgeschlagen umgesetzt
werden.
Der Bürgermeister empfiehlt, folgenden Beschluss zu
fassen:
Die geänderte Planung zur Umgestaltung der Jugendfreizeitanlage in Ahlhorn wird angenommen. Die zusätzlichen Haushaltsmittel werden über den Nachtragshaushalt bereitgestellt.
Beschlussempfehlung:
Die geänderte Planung zur Umgestaltung der Jugendfreizeitanlage in Ahlhorn wird angenommen. Die zusätzlichen Haushaltsmittel werden über den Nachtragshaushalt bereitgestellt.