Betreff
Neugestaltung der Jugendfreizeitanlage in Ahlhorn - Annahme der geänderten Planung
Vorlage
BV/0384/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Sach- und Rechtslage:

 

Die Jugendfreizeitanlage in Ahlhorn, Zum Sportzentrum, soll umgestaltet werden. Es handelt sich hierbei um eine Maßnahme im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Sozialer Zusammenhalt“. Der durch das Planungsbüro WK Freiraumplanung, Leer, erstellte Gestaltungsentwurf wurde in der Sitzung des Infrastrukturausschusses am 03.11.2022 vorgestellt. Auf die Beschlussvorlage Nr. BV/0263/2021-2026 wird verwiesen.

 

Die reinen Baukosten wurden bisher mit ca. 620.000,00 € geschätzt. Eine aktualisierte Kostenschätzung geht von Kosten in Höhe von ca. 800.000,00 € aus. Daraufhin wurden Einsparpotentiale geprüft. Durch eine Reduzierung der Kunststoffflächen sowie den Verzicht auf eine Sitzgruppe sind Kosteneinsparungen von ca. 125.000,00 € möglich, so dass von Baukosten in Höhe von 675.000,00 € ausgegangen wird. Zusammen mit den Planungsleistungen und Nebenkosten werden Gesamtkosten in Höhe von 830.000,00 € (brutto) erwartet. Haushaltsmittel stehen in Höhe von 620.000,00 € zur Verfügung, so dass weitere 210.000,00 € bereitgestellt werden müssten.

 

Der geänderte Gestaltungsentwurf ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0384/2021-2026 beigefügt.

 

Aufgrund der zentralen Bedeutung der Jugendfreizeitfläche für die Freizeitgestaltung in direkter Umgebung des Jugendzentrums und den vorhandenen Sportanlagen sowie der hohen 2/3-Förderung aus dem Städtebauförderprogramm soll die Maßnahme wie vorgeschlagen umgesetzt werden.

 

Der Bürgermeister empfiehlt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die geänderte Planung zur Umgestaltung der Jugendfreizeitanlage in Ahlhorn wird angenommen. Die zusätzlichen Haushaltsmittel werden über den Nachtragshaushalt bereitgestellt.


Beschlussempfehlung:

 

Die geänderte Planung zur Umgestaltung der Jugendfreizeitanlage in Ahlhorn wird angenommen. Die zusätzlichen Haushaltsmittel werden über den Nachtragshaushalt bereitgestellt.