Sach- und Rechtslage:
Der Partnerschaftsausschuss der Gemeinde Großenkneten
besteht seit dem Jahr 1994. Seine Aufgabe ist die Förderung der internationalen
Partnerschaften zwischen der Gemeinde Großenkneten und ausländischen Gemeinden,
besonders auf kulturellem, sportlichem und gesellschaftlichem Gebiet. Der
Partnerschaftsausschuss ist kein Ausschuss nach § 71 NKomVG.
Die
Satzung aus dem Jahr 1994 hat seitdem nur geringfügige Änderungen erfahren und
ist in Teilen nicht mehr zeitgemäß.
Eine
Kleingruppe aus der Mitte des Partnerschaftsausschusses hat die Satzung nunmehr
überarbeitet und daraus den Entwurf einer Geschäftsordnung für den
Partnerschaftsausschuss erarbeitet.
Die
Synopse, die die bisherige Satzung sowie den Entwurf der Geschäftsordnung gegenüberstellt,
ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0392/2021-2026 beigefügt.
Der
Bürgermeister schlägt vor, die Geschäftsordnung des Partnerschaftsausschusses
der Gemeinde Großenkneten in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Gleichzeitig tritt die Satzung für den Partnerschaftsausschuss der Gemeinde Großenkneten in der Fassung vom 09.03.1994, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 23.09.2002, außer Kraft.
Beschlussempfehlung:
Die neue
Geschäftsordnung für den Partnerschaftsausschuss wird beschlossen.
Gleichzeitig tritt die Satzung für den Partnerschaftsausschuss der Gemeinde Großenkneten in der Fassung vom 09.03.1994, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 23.09.2002, außer Kraft.