Betreff
Haushaltswirtschaft - Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für die Unterbringung von Obdachlosen
Vorlage
BV/0399/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Sach- und Rechtslage:

 

Die Gemeinde ist verpflichtet, für Obdachlose, insbesondere für Geflüchtete, Unterkünfte vorzuhalten. Daher werden entsprechende Räumlichkeiten angemietet. Unter anderem wurde die Gastwirtschaft Meyer als Gemeinschaftsunterkunft angemietet. Die für diesen Zweck vorgesehenen Haushaltsmittel sind nicht auskömmlich, da ein entsprechend hoher Aufwand nicht eingeplant war. Durch die festgesetzte Nutzungsentschädigung bzw. nach Kostenerstattung durch den Landkreis stehen den Aufwendungen entsprechende Erträge gegenüber. Auch wenn die Deckung gegeben ist, hat der Rat nach § 117 NKomVG die überplanmäßigen Ausgaben zu genehmigen. Bei der Nachtragshaushaltsplanung werden dann sowohl die höheren Erträge als auch die Aufwendungen berücksichtigt.

 

Der Bürgermeister schlägt folgenden Beschluss vor:

 

Die überplanmäßigen Aufwendungen beim Produkt „Obdachlosenunterbringung“ (P1.122000.005) für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 78.791,04 € werden gemäß § 117 NKomVG genehmigt.


Beschlussempfehlung:

 

Die überplanmäßigen Aufwendungen beim Produkt „Obdachlosenunterbringung“ (P1.122000.005) für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 78.791,04 € werden gemäß § 117 NKomVG genehmigt.