Sach- und Rechtslage:
Im Baugebiet „Großenkneten – Greve“ sind sämtliche
Grundstücke erfolgreich vermarktet worden. Da die Nachfrage an Baugrundstücken
weiterhin hoch ist, soll die wohnbauliche Entwicklung im Ortsteil Großenkneten
fortgeführt werden.
In zentraler Lage konnten zwei Flächen erworben
werden, die ursprünglich als Erweiterungsflächen für den angrenzenden Friedhof
vorgesehen waren. Diese sind im Bebauungsplan Nr. 2a „Großenkneten – Mitte“
sowie im Bebauungsplan Nr. 40 „Großenkneten – Webskamp“ als „Grünflächen“ mit
der Zweckbestimmung „Friedhof“ planungsrechtlich abgesichert. Der
Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren mit der 95. Änderung angepasst.
Die Erschließung des Plangebiets erfolgt über zwei
Zufahrten im südlichen Bereich über die Ahlhorner Straße. Hierüber wird auch
der nördliche Teil erschlossen. Eine Not-Zuwegung ist über den Weidenweg
möglich.
Aufgrund des Antrages der SPD-Fraktion mit Schreiben
vom 15.01.2022 wurde am 16.06.2022 durch den Verwaltungsausschuss beschlossen,
dass Schotter- und Steingärten sowie die Verwendung fossiler Brennstoffe gemäß
§ 9 Abs. 1 Nr. 23a BauGB ausgeschlossen werden. Entsprechende Festsetzungen
wurden im Vorentwurf aufgenommen. Die Begrünung der Dächer bis zu einer
Dachneigung von 20 Grad wird vorgeschrieben. Damit werden Flachdächer zwar
zugelassen, aber nur mit der Auflage, diese dann auch zu begrünen.
Die Planzeichnung zum Bebauungsplan Nr. 138
„Großenkneten – Am Schooplpad“ ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0403/2021-2026
als Entwurf beigefügt.
In der Zeit vom 20.02.2023 bis einschließlich
21.03.2023 konnte sich die Öffentlichkeit über die Planung informieren.
Gleichzeitig wurden die Behörden um Stellungnahme gebeten.
Die von den Behörden und Privaten vorgebrachten
Anregungen und Hinweise sind mit einem Entscheidungsvorschlag der
Beschlussvorlage Nr. BV/0403/2021-2026 beigefügt.
Dipl.-Geograf Joachim Mrotzek, Büro PlanForum Nord
GmbH, Großenkneten, wird die Planung in der Sitzung des Planungs- und
Umweltausschusses vorstellen.
Der Bürgermeister schlägt vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Bebauungsplan Nr. 138 „Großenkneten – Am
Schoolpad“ wird als Entwurf angenommen.
Sowohl die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wie auch die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sollen durchgeführt werden.
Beschlussempfehlung:
Der
Bebauungsplan Nr. 138 „Großenkneten – Am Schoolpad“ wird als Entwurf
angenommen.
Sowohl die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wie auch die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sollen durchgeführt werden.