Sach- und Rechtslage:
Im Baugebiet „Großenkneten – Greve“ sind sämtliche
Grundstücke erfolgreich vermarktet worden.
Da die Nachfrage an Baugrundstücken weiterhin sehr hoch ist, soll die
wohnbauliche Entwicklung im Ortsteil Großenkneten fortgeführt werden.
In zentraler Lage konnten zwei Flächen erworben
werden, die ursprünglich als Erweiterungsflächen für den angrenzenden Friedhof
vorgesehen waren. Um eine Wohnbebauung zu ermöglichen, wurden die bisher im
Flächennutzungsplan als „Grünfläche Friedhof“ dargestellten Flächen in „Wohnbauflächen“
umgewandelt. Mit der Flächennutzungsplanänderung wird zudem ein möglicher
Lückenschluss zwischen der Straße „Greve“ und dem Schießstand des
Schützenvereins Großenkneten vorbereitet. Der bisher als „Fläche für die
Landwirtschaft“ dargestellte Bereich wurde daher ebenfalls in „Wohnbauflächen“
sowie im Bereich des Schießstandes in „Flächen für Sport- und Spielanlagen“
geändert.
Im Jahr 2006 wurde der Flächennutzungsplan mit der 68.
Änderung des Flächennutzungsplanes neu bekannt gemacht. Seitdem sind zahlreiche
Änderungen wirksam geworden. Um eine aktuelle Gesamtübersicht zu erhalten, soll
der Flächennutzungsplan in der Fassung, die er durch diese Änderung erfährt,
nach § 6 Abs. 6 BauGB neu bekannt gemacht werden.
Die Planzeichnung zur 95. Änderung des
Flächennutzungsplanes, Bereich „Großenkneten – Am Schoolpad“ ist der
Beschlussvorlage Nr. BV/0404/2021-2026 als Entwurf beigefügt.
In der Zeit vom 20.02.2023 bis einschließlich
21.03.2023 konnte sich die Öffentlichkeit über die Planung informieren.
Gleichzeitig wurden die Behörden um Stellungnahme gebeten.
Die von den Behörden und Privaten vorgebrachten
Anregungen und Hinweise sind mit einem Entscheidungsvorschlag der
Beschlussvorlage Nr. BV/0404/2021-2026 beigefügt.
Dipl.-Geograf Joachim Mrotzek, Büro PlanForum Nord
GmbH, Großenkneten, wird die Planung in der Sitzung des Planungs- und
Umweltausschusses vorstellen.
Der Bürgermeister empfiehlt folgenden Beschluss zu
fassen:
Die 95. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich
„Großenkneten – Am Schoolpad“ wird als Entwurf angenommen.
Sowohl die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wie auch die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sollen durchgeführt werden.
Beschlussempfehlung:
Die 95.
Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Großenkneten – Am Schoolpad“ wird
als Entwurf angenommen.
Sowohl die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wie auch die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sollen durchgeführt werden.