Sach- und Rechtslage:
Für jedes Haushaltsjahr ist ein Jahresabschluss nach
den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung aufzustellen. Der vorläufige
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 wurde erstellt und dem
Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorgelegt. Den Ratsmitgliedern wurde der
vorläufige Jahresabschluss mit E-Mail vom 03.04.2023 übersandt.
Der Ergebnishaushalt verbessert sich erheblich, da im
letzten Quartal 2022 eine unerwartete Anpassung von
Gewerbesteuervorauszahlungen erfolgte. Im investiven Bereich mussten wieder
erhebliche Haushaltsausgabereste gebildet werden, da Maßnahmen noch nicht
beendet werden konnten.
Die Verwaltung wird im Finanz- und
Wirtschaftsausschuss den vorläufigen Jahresabschluss 2022 und die Auswirkungen
auf die Folgejahre erläutern.
Der Bürgermeister schlägt vor, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
Beschlussempfehlung:
Der Bericht über den vorläufigen Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen.