Betreff
Vorläufiger Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022
Vorlage
BV/0407/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Sach- und Rechtslage:

 

Für jedes Haushaltsjahr ist ein Jahresabschluss nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung aufzustellen. Der vorläufige Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 wurde erstellt und dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorgelegt. Den Ratsmitgliedern wurde der vorläufige Jahresabschluss mit E-Mail vom 03.04.2023 übersandt.

 

Der Ergebnishaushalt verbessert sich erheblich, da im letzten Quartal 2022 eine unerwartete Anpassung von Gewerbesteuervorauszahlungen erfolgte. Im investiven Bereich mussten wieder erhebliche Haushaltsausgabereste gebildet werden, da Maßnahmen noch nicht beendet werden konnten.

 

Die Verwaltung wird im Finanz- und Wirtschaftsausschuss den vorläufigen Jahresabschluss 2022 und die Auswirkungen auf die Folgejahre erläutern.

 

Der Bürgermeister schlägt vor, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.


Beschlussempfehlung:

 

Der Bericht über den vorläufigen Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen.