Betreff
Bebauungsplan Nr. 143 "Floating-PV Ahlhorn-West"- Aufstellungsbeschluss
Vorlage
BV/0411/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Sach- und Rechtslage:

 

Im Zuge einer autonomen Energieversorgung greifen immer mehr Unternehmen auf die Möglichkeiten der Installation von Photovoltaikanlagen zurück. Sowohl im Hinblick auf die Notwendigkeit der Nutzung regenerativer Energien wie auch einer grundsätzlichen Reduktion der CO²-Emissionen erscheint dieser Schritt sinnvoll.

 

Die Firma Gräper plant, auf dem firmeneigenen Abbausee für Kalksandstein eine schwimmende Photovoltaikanlage (Floating-PV) zu installieren. Derzeit wird die Fläche im Bebauungsplan Nr. 61 „Sandabbauflächen Kalksandsteinwerk Gräper“ als Fläche für Abgrabungen und Wasserfläche mit der Zweckbestimmung „See“ dargestellt. Die Fläche wurde zuvor für die Sandgewinnung genutzt und umfasst eine Seefläche von ca. 18 ha mit einem umlaufenden ungenutzten Wildnisstreifen.

 

Auf dem künstlich angelegten See soll eine Solarfläche mit einer Größe von 13 ha und einer Leistung von 18 Megawatt Peak (MWp) auf einer schwimmenden Unterkonstruktion entstehen. Die Anlage kann pro Jahr etwa 15.300 MWp Strom produzieren und bedeutet für die Firma neben der erheblichen Einsparung bei den Stromkosten eine jährliche CO²-Einsparung von ca. 8.415 t.

 

Durch die Verwendung von lichtdurchlässigen Modulen sowie eine Belegung von ca. 70 % der Seefläche mit Floating-PV-Modulen werden keine negativen Auswirkungen auf die Flora, Fauna sowie die Wasserqualität erwartet. Da zudem im Uferbereich keine Belegung erfolgt, bleiben die vorhandenen Brutmöglichkeiten sowie Rastmöglichkeiten für Vögel bestehen. Vergleichbare Projekte wurden z. B. in Groningen (Niederlande) erfolgreich umgesetzt. Das Baugesetzbuch sieht keine Privilegierung für schwimmende Photovoltaikanlagen vor, weshalb derzeit die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes notwendig ist.

 

Ein Übersichtsplan des Geltungsbereiches ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0411/2021-2026 beigefügt.

 

Der Bürgermeister empfiehlt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Für den Bebauungsplan Nr. 143 „Floating-PV Ahlhorn-West“ wird ein Aufstellungsbeschluss gefasst.

 

Das Verfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ist durchzuführen.


Beschlussempfehlung:

 

Für den Bebauungsplan Nr. 143 „Floating-PV Ahlhorn-West“ wird ein Aufstellungsbeschluss gefasst.

 

Das Verfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ist durchzuführen.