Sach- und Rechtslage:
Im Zuge einer autonomen Energieversorgung greifen
immer mehr Unternehmen auf die Möglichkeiten der Installation von
Photovoltaikanlagen zurück. Sowohl im Hinblick auf die Notwendigkeit der
Nutzung regenerativer Energien wie auch einer grundsätzlichen Reduktion der
CO²-Emissionen erscheint dieser Schritt sinnvoll.
Die Firma Gräper plant, auf dem firmeneigenen Abbausee
für Kalksandstein eine schwimmende Photovoltaikanlage (Floating-PV) zu
installieren. Derzeit wird die Fläche im Bebauungsplan Nr. 61 „Sandabbauflächen
Kalksandsteinwerk Gräper“ als Fläche für Abgrabungen und Wasserfläche mit der
Zweckbestimmung „See“ dargestellt. Die Fläche wurde zuvor für die Sandgewinnung
genutzt und umfasst eine Seefläche von ca. 18 ha mit einem umlaufenden
ungenutzten Wildnisstreifen.
Auf dem künstlich angelegten See soll eine Solarfläche
mit einer Größe von 13 ha und einer Leistung von 18 Megawatt Peak (MWp) auf
einer schwimmenden Unterkonstruktion entstehen. Die Anlage kann pro Jahr etwa
15.300 MWp Strom produzieren und bedeutet für die Firma neben der erheblichen
Einsparung bei den Stromkosten eine jährliche CO²-Einsparung von ca. 8.415 t.
Durch die Verwendung von lichtdurchlässigen Modulen
sowie eine Belegung von ca. 70 % der Seefläche mit Floating-PV-Modulen werden keine
negativen Auswirkungen auf die Flora, Fauna sowie die Wasserqualität erwartet.
Da zudem im Uferbereich keine Belegung erfolgt, bleiben die vorhandenen
Brutmöglichkeiten sowie Rastmöglichkeiten für Vögel bestehen. Vergleichbare
Projekte wurden z. B. in Groningen (Niederlande) erfolgreich umgesetzt. Das
Baugesetzbuch sieht keine Privilegierung für schwimmende Photovoltaikanlagen
vor, weshalb derzeit die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
notwendig ist.
Ein Übersichtsplan des Geltungsbereiches ist der
Beschlussvorlage Nr. BV/0411/2021-2026 beigefügt.
Der Bürgermeister empfiehlt, folgenden Beschluss zu
fassen:
Für den Bebauungsplan Nr. 143 „Floating-PV
Ahlhorn-West“ wird ein Aufstellungsbeschluss gefasst.
Das Verfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ist durchzuführen.
Beschlussempfehlung:
Für den
Bebauungsplan Nr. 143 „Floating-PV Ahlhorn-West“ wird ein Aufstellungsbeschluss
gefasst.
Das Verfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ist durchzuführen.