Sach- und Rechtslage:
Die derzeit im Flächennutzungsplan als „Fläche für die
Landwirtschaft“ ausgewiesene Fläche in Huntlosen, Bereich „Heidkämpe“, soll der
Nachverdichtung von Wohnbebauung im südwestlichen Teil und des Gewerbes im
nordöstlichen Teil dienen. Zudem besteht ein erhöhter Bedarf an Krippen- und
Kindergartenplätzen in Huntlosen.
Damit soll ein Lückenschluss zwischen dem angrenzenden
Gewerbegebiet Bebauunspsplan Nr. 81A „Huntlosen – Gewerbegebiet Sannumer
Straße“ und dem Allgemeinen Wohngebiet Bebauungsplan Nr. 86 „Östlich
Westerburger Weg“ erfolgen.
Die
Flächen sollen nach Änderung des Flächennutzungsplanes als „Gewerbliche
Baufläche“ und als „Wohnbaufläche“ dargestellt werden.
Ein
Übersichtsplan ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0413/2021-2026 beigefügt.
Der
Bürgermeister empfiehlt, folgenden Beschluss zu fassen:
Für den im Kartenausschnitt gekennzeichneten Bereich
soll die 100. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Huntlosen –
Heidkämpe“, aufgestellt werden.
Das Verfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ist
durchzuführen.
Beschlussempfehlung:
Für den im
Kartenausschnitt gekennzeichneten Bereich wird die 100. Änderung des
Flächennutzungsplanes, Bereich „Huntlosen – Heidkämpe“, aufgestellt.
Das Verfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ist durchzuführen.