Betreff
I. Nachtragshaushaltsplan und I. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023
Vorlage
BV/0468/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Sach- und Rechtslage:

 

Der Verwaltungsentwurf des I. Nachtragshaushaltsplanes und der I. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 ist der Beschlussvorlage BV/0468/2021-2026 beigefügt.

 

Nach dem Verwaltungsentwurf verbessert sich das Gesamtergebnis des Ergebnishaushaltes, insbesondere durch höhere Gewerbesteuereinnahmen und Schlüsselzuweisungen, um 7.457.800 € auf 10.231.500 €.

 

Im Finanzhaushalt sind nunmehr Investitionen in Höhe von insgesamt 11.330.000 € geplant. Eine Kreditermächtigung sowie Änderungen bei den Steuer- und Gebührenfestsetzungen sind weiterhin nicht vorgesehen. Aufgrund von Veränderungen im Stellenvolumen und in der Stellenbewertung ist ein Nachtragsstellenplan erforderlich. Er ist Bestandteil des Nachtragshaushaltsplanentwurfes.

 

Da die Straßensanierungskosten stark gestiegen sind und die gemeindliche Haushaltslage gut ist, beantragt die CDU-Fraktion eine Erhöhung des Haushaltsansatzes für das Haushaltsjahr 2023 um 750.000 €. Der Antrag ist der Beschlussvorlage BV/0468/2021-2026 beigefügt. Um weitere Maßnahmen nach der Straßenprioritätenliste durchführen zu können, wurde der Ansatz der investiven Straßenbaumaßnahmen im Nachtragshaushaltsentwurf um 650.000 € und der Straßenunterhaltungsansatz für Reparaturen und kleinere Instandsetzungen um 100.000 € erhöht.

 

Zur weiteren Erläuterung wird auf den Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplanentwurf sowie dem Bericht zum Nachtragsstellenplanentwurfes hingewiesen. Dort sind die wesentlichen Veränderungen einzeln aufgeführt.

 

Der Bürgermeister schlägt folgenden Beschluss vor:

 

Der I. Nachtragshaushaltsplan einschließlich des Nachtragsstellenplanes sowie die I. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 werden in der Fassung der Verwaltungsvorlage beschlossen.

 

 


Beschlussempfehlung:

 

Der I. Nachtragshaushaltsplan einschließlich des Nachtragsstellenplanes sowie die I. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 werden in der Fassung der Verwaltungsvorlage beschlossen.