Sach- und Rechtslage:
Im Zuge der Energiekrise wurde festgestellt, dass die
Produktion von Energie breit aufgestellt werden muss. Ein Baustein ist dabei
die Nutzung von Biomethan. Daher beabsichtigt der landwirtschaftliche Betrieb
am „Grünen Weg 4“ die Verarbeitung des auf dem Betriebsstandort produzierten
Biogas umzustellen.
Die an die geplante Anlage angrenzende Biomasseanlage
ist nach § 35 BauGB im Außenbereich privilegiert zulässig und soll der
Stromerzeugung für die neue Anlage dienen. Die Rohgaserzeugung des
Erweiterungsteils soll auf 2,0 Mio. N m³ pro Jahr begrenzt werden. Hierzu
findet sich eine Regelung in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes
Nr. 142 „Biomethananlage Grüner Weg“.
Derzeit ist die Fläche im Flächennutzungsplan als „Fläche
für die Landwirtschaft“ ausgewiesen. Da künftig im Geltungsbereich die
Errichtung von Baukörpern, die im Zusammenhang mit der Erzeugung von Biomethan,
Speicherung und Verarbeitung der anfallenden Nebenprodukte sowie der
Energieversorgung der Anlage dienen, geplant ist, erfolgt eine Neuausweisung
als Sondergebiet (SO) „Biomethan“ gemäß § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO).
Der Vorentwurf ist der Vorlage Nr. BV/0481/2021-2026
beigefügt und wird in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses vom Planungsbüro
Ingenieurbüro Prof. Dr. Oldenburg GmbH, Oederquart, vorgestellt.
Der Bürgermeister empfiehlt, folgenden Beschluss zu
fassen:
Die 99. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich
„Sonderbauflächen Biomethan“ wird als Vorentwurf angenommen.
Sowohl die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wie auch die frühzeitige Beteiligung der
Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
Beschlussempfehlung:
Die 99.
Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Sonderbauflächen Biomethan“ wird
als Vorentwurf angenommen.
Sowohl die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) wie auch die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1
BauGB soll durchgeführt werden.