Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 142 "Biomethananlage Grüner Weg" - Annahme als Vorentwurf
Vorlage
BV/0482/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Sach- und Rechtslage:

 

Im Rahmen der Förderung von erneuerbaren Energien soll die Entwicklung einer Biomethananlage im Grünen Weg außerhalb der Privilegierung durch ein Bauleitplanverfahren ermöglicht werden. Das Biomethan wird in das öffentliche Erdgasnetz eingespeist und substituiert darin Erdgas.

 

Die Fläche zur Entwicklung der Biomethananlage liegt im westlichen Teil der Gemeinde Großenkneten im Ort Halenhorst. Sie umfasst eine Größe von 2,97 ha. Die sich in der Privilegierung nach § 35 Abs. 5 BauGB befindende Biogasanlage soll der Stromversorgung der neu zu errichtenden Anlage dienen. Diese Biomethananlage besteht neben einer Biogasanlage aus weiteren technischen Anlagen zur Aufbereitung des Biogases, Verflüssigung von Kohlendioxid sowie Einspeisung des Biomethans in das bestehende Gasnetz. Die Rohgaserzeugung des Erweiterungsteils soll auf 2,0 Mio. N m³ pro Jahr begrenzt werden. Dies wird im Durchführungsvertrag geregelt (Ziffer 7 der textlichen Festsetzungen).

 

Aufgrund der benötigten Havariefläche wurde der Geltungsbereich um 0,97 ha vergrößert. So ist gewährleistet, dass bei einer Havarie der Anlage der gesamte Behälterinhalt aufgrund des natürlichen Gefälles und dem Wall auf dem Betriebsgelände verbleibt. Die Fläche ist außerhalb von Baukörpern soweit technisch möglich unversiegelt zu lassen. Die GRZ ist mit 0,55 dabei angemessen festgesetzt. Im Bereich der geplanten Gaseinspeisung ist dagegen aufgrund der notwendigen Anlagen eine GRZ von 0,8 festgelegt. Deutlich wird dies im Vorhaben – und Erschließungsplan, welcher der Vorlage Nr. BV/0482/2021-2026 beigefügt ist.

 

Überdies sollen auf der Havariefläche Freiflächenphotovoltaikanlagen zur Stromerzeugung ermöglicht werden. Da die Havariefläche unversiegelt bleiben muss und daher nicht anders genutzt werden kann, könnte damit eine optimale Ausnutzung der Fläche erreicht werden. Überdies kann der eingespeiste Strom genutzt werden, damit das BHKW nicht durchgehend auf Volllast laufen muss.

 

Der Vorentwurf ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0482/2021-2026 beigefügt und wird in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses von dem Planungsbüro Ingenieurbüro Prof. Dr. Oldenburg GmbH, Oederquart, vorgestellt.

 

Der Bürgermeister empfiehlt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 142 „Biomethananlage Grüner Weg“ wird als Vorentwurf angenommen.

 

Sowohl die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wie auch die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.

 

 


Beschlussempfehlung:

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 142 „Biomethananlage Grüner Weg“ wird als Vorentwurf angenommen.

 

Sowohl die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wie auch die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.