Sach- und Rechtslage:
Im Rahmen der Förderung von erneuerbaren Energien soll
die Entwicklung einer Biomethananlage im Grünen Weg außerhalb der
Privilegierung durch ein Bauleitplanverfahren ermöglicht werden. Das Biomethan
wird in das öffentliche Erdgasnetz eingespeist und substituiert darin Erdgas.
Die Fläche zur Entwicklung der Biomethananlage liegt
im westlichen Teil der Gemeinde Großenkneten im Ort Halenhorst. Sie umfasst
eine Größe von 2,97 ha. Die sich in der Privilegierung nach § 35 Abs. 5 BauGB
befindende Biogasanlage soll der Stromversorgung der neu zu errichtenden Anlage
dienen. Diese Biomethananlage besteht neben einer Biogasanlage aus weiteren
technischen Anlagen zur Aufbereitung des Biogases, Verflüssigung von
Kohlendioxid sowie Einspeisung des Biomethans in das bestehende Gasnetz. Die
Rohgaserzeugung des Erweiterungsteils soll auf 2,0 Mio. N m³ pro Jahr begrenzt
werden. Dies wird im Durchführungsvertrag geregelt (Ziffer 7 der textlichen
Festsetzungen).
Aufgrund der benötigten Havariefläche wurde der
Geltungsbereich um 0,97 ha vergrößert. So ist gewährleistet, dass bei einer
Havarie der Anlage der gesamte Behälterinhalt aufgrund des natürlichen Gefälles
und dem Wall auf dem Betriebsgelände verbleibt. Die Fläche ist außerhalb von
Baukörpern soweit technisch möglich unversiegelt zu lassen. Die GRZ ist mit
0,55 dabei angemessen festgesetzt. Im Bereich der geplanten Gaseinspeisung ist
dagegen aufgrund der notwendigen Anlagen eine GRZ von 0,8 festgelegt. Deutlich
wird dies im Vorhaben – und Erschließungsplan, welcher der Vorlage Nr.
BV/0482/2021-2026 beigefügt ist.
Überdies sollen auf der Havariefläche
Freiflächenphotovoltaikanlagen zur Stromerzeugung ermöglicht werden. Da die
Havariefläche unversiegelt bleiben muss und daher nicht anders genutzt werden
kann, könnte damit eine optimale Ausnutzung der Fläche erreicht werden.
Überdies kann der eingespeiste Strom genutzt werden, damit das BHKW nicht
durchgehend auf Volllast laufen muss.
Der Vorentwurf ist der Beschlussvorlage Nr.
BV/0482/2021-2026 beigefügt und wird in der Sitzung des Planungs- und
Umweltausschusses von dem Planungsbüro Ingenieurbüro Prof. Dr. Oldenburg GmbH,
Oederquart, vorgestellt.
Der Bürgermeister empfiehlt, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 142 „Biomethananlage Grüner Weg“ wird als
Vorentwurf angenommen.
Sowohl die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wie auch die frühzeitige Beteiligung der
Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
Beschlussempfehlung:
Der
vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 142 „Biomethananlage Grüner Weg“ wird als
Vorentwurf angenommen.
Sowohl die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) wie auch die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1
BauGB soll durchgeführt werden.